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Kleinsthilfen für Verbraucher

Grit Gernhardt freut sich vorsichtig über neue Kompetenzen des Kartellamtes

  • Grit Gernhardt
  • Lesedauer: 1 Min.

Wenn große Firmen fusionieren wollen, sind die Kartellbehörden die wichtigste Instanz, die um Erlaubnis gefragt werden muss. Auch wenn es um unerlaubte Preisabsprachen zwischen großen Herstellern geht, haben sie ein Wörtchen mitzureden. Dass sich das Bundeskartellamt laut dem neuen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen künftig zusätzlich stärker in die Verbraucherpolitik einmischen darf, ist begrüßenswert, ist doch der Kunde das schwächste Glied in der kapitalistischen Verwertungskette und somit betrügerischen Maschen oft recht hilflos ausgeliefert.

Besonders im Internet sehen sich die Käufer cleveren Abzockmaschen gegenüber; verlorenes Geld wiederzubekommen ist schwer. Dabei kann ihnen allerdings auch künftig das Kartellamt nicht helfen - das Abschöpfen widerrechtlicher Gewinne ist der Behörde laut den Neuregelungen weiter nicht erlaubt. Stattdessen kann das Amt Branchen untersuchen, auf Missstände aufmerksam machen und vor Gericht Stellungnahmen abgeben.

Das könnte auch den ausgelasteten Verbraucherzentralen den Rücken stärken. Theoretisch - denn praktisch wird die Zahl der Behördenmitarbeiter von derzeit 350 auch nach der Ausweitung der Aufgaben nicht aufgestockt. Insofern ist die Neuregelung nicht viel mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein der Verbrauchertäuschung.

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