Zugriff auf Messenger

Innenminister: Keine Einigung bei Schleierfahndung

  • Lesedauer: 2 Min.

Dresden. Im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität bekommen die Sicherheitsbehörden in Deutschland künftig noch mehr Mittel in die Hände. Die Innenminister von Bund und Ländern einigten sich am Mittwoch zum Abschluss ihrer Frühjahrskonferenz in Dresden darauf, dass die Behörden etwa im Zuge der Terrorabwehr auch Zugriff auf Messengerdienste wie WhatsApp erhalten. Zudem werden die Möglichkeiten von DNA-Analysen bei Straftaten erweitert.

Ein neuer Musterentwurf für ein Polizeigesetz soll für einheitliche Sicherheitsstandards in den Ländern sorgen. »Wir brauchen keinen Flickenteppich bei der inneren Sicherheit, sondern gemeinsame Standards«, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Dresden. Die geplante Vereinheitlichung der Polizeigesetze in den Ländern nannte er einen »Durchbruch«.

Auch der Umgang mit islamistischen Gefährdern soll de Maizière zufolge »auf neue Füße« gestellt werden. Geplant sei ein einheitliches Bewertungsverfahren für die Einschätzung des Gefährdungsrisikos. Die Länder sollen sich dabei verbindlich abstimmen. Das Bundeskriminalamt soll eine koordinierende Rolle übernehmen. Es dürfe nicht mehr passieren, dass ein Gefährder in einem Bundesland polizeilich völlig anders behandelt werde wie in einem anderen.

Keine Einigung gab es hingegen auf die Unionsforderung nach einer bundesweiten Einführung der Schleierfahndung. Vor allem Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte darauf gedrungen, stieß mit seinem Vorschlag aber bei der SPD auf Ablehnung. In drei Bundesländern - Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bremen - gibt es dazu bisher keine gesetzliche Grundlage. AFP/nd

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