nd-aktuell.de / 20.06.2017 / Berlin / Seite 11

Eine historische Ungleichheit

Trotz freier Stellen können in der DDR ausgebildete Unterstufenlehrer nicht Rektor werden

Ellen Wesemüller

Christine Aster hat ein Problem. Sie möchte gerne Schulleiterin werden. Doch die Lehrerin, die seit 30 Jahren an einer Grundschule in Pankow unterrichtet, darf sich nicht zur Rektorin weiterbilden - und das, obwohl in Berlin 24 Schulleiter fehlen, davon 15 allein an Grundschulen. Schaut man sich die freien Stellvertreterposten an, wird das Problem sogar noch gravierender: Hier fehlen 99 Stellen, 63 im Grundschulbereich. Rot-Rot-Grün hatte deshalb Anfang Juni in Aussicht gestellt, die 390 Konrektoren der Stadt schon ab Januar nächsten Jahres besser zu bezahlen. Kostenpunkt: geschätzte 2,24 Millionen Euro pro Jahr. Warum also nicht Aster?

Die Grundschullehrerin hat kein Abitur. Aster ist eine der letzten Lehrerinnen, die noch in der DDR ausgebildet wurden. Am Institut für Lehrerbildung in Hohenschönhausen machte sie 1987 ihren Abschluss als Lehrerin unterer Klassen (LuK). Dafür brauchte sie kein Abitur. Nach der Wende konnte sie sich fortbilden, denn sie hatte die dafür notwendigen Hauptfächer vorzuweisen: Deutsch und Mathe. So erhielt sie die Laufbahnanerkennung A12 für den gehobenen Dienst, 1998 wurde sie Beamtin auf Lebenszeit.

Im Alltag ist sie also den Grundschullehrerinnen, die im Westen ausgebildet wurden, gleichgestellt. Wenn es um höhere Stellen geht, ist ihr jedoch der Weg verbaut: »LuK-Lehrkräfte erfüllen nicht die Laufbahnvoraussetzungen, die nach der Bildungslaufbahnverordnung für das Amt einer Schulleiterin erforderlich sind«, sagt auch die Senatsverwaltung.

»Ich verstehe nicht, warum man das nach so vielen Jahren deutscher Einheit noch macht - und obwohl es einen Mangel gibt«, sagt Aster. Erfahrungen bringt sie mit: Seit über zehn Jahren ist sie in der erweiterten Schulleitung tätig, an einer Schule, die sie schon als Schülerin besucht hat: »Ich habe den langweiligsten Lebenslauf, den man sich vorstellen kann«, sagt sie und lacht. 2015 hatte sie die Idee, ihrer Schulleiterin nachzufolgen, wenn diese in Pension geht. »Ich würde die Schule gerne selber führen, so wie ich Schule verstehe. Ich würde die Kollegen zusammenhalten und gemeinsame Aktivitäten mit den Eltern organisieren.« Doch an der berufsbegleitenden Weiterbildung, zu der sie sich anmeldete, durfte sie nicht teilnehmen. Sie ging zur Personalstelle, doch da habe man nur »alle Paragrafen um mich rumgeworfen«. Ihr wurde geraten, noch einmal zu studieren. »Ein komplett neues Studium mit 50 - nein!«, sagt Aster.

Doreen Siebernik, GEW-Vorsitzende in Berlin, kennt das Problem. »Zwar haben sich die LuK bewährt, aber sie bleiben im System sogenannte ›Nichterfüller‹.« Soll heißen: Weil ihnen die Hochschulausbildung fehlt, fehlt ihnen die Voraussetzung für die Übernahme von Funktionsstellen.

Die 1800 LuK, die es in Berlin gibt, sind nicht die einzigen Lehrer, die Grundschulen nicht leiten dürfen: Auch Studienräte, die zum Unterricht an weiterführenden Schulen ausgebildet wurden, dürfen hier nicht Rektoren werden.

Doch es gibt auch Ausnahmen: Lehrer, die, wie Siebernik es sagt, schlicht zur richtigen Zeit am richtigen Ort waren. Nach der Wende wurden Grundschulleiter in den Ostteilen der Stadt händeringend gesucht - nicht zuletzt, weil es die Grundschule in der DDR nicht gab. Wer sich meldete, wurde Rektor. Nach zwei Jahren gab es eine Überprüfung. Wer bestand, durfte bleiben.

Zurzeit gäbe es keine Überlegungen, die bestehende Regelung zu novellieren, heißt es aus der Bildungsverwaltung. Regina Kittler, bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, würde diesen Schritt jedoch begrüßen. »Das Hochschulstudium hat nicht unbedingt etwas mit der Eignung zu tun.« Sie fürchtet jedoch, dass dies schwierig wird durchzusetzen. »Der Kampf voriges Jahr war heftig genug«, erinnert sich Kittler. Seit Juni 2016 können sich LuK, die nach der Wende nicht als Lehrer, sondern als Erzieher anerkannt wurden, als Lehrer bewerben. Diesen Weg hatte die Bildungsverwaltung schließlich freigeräumt - auch, um dem Lehrermangel zu begegnen. Doch aufgeben will Kittler das Thema nicht: »Wenn jemand 30 Jahre als Lehrer gearbeitet hat, sollte man wenigstens das Tor aufmachen, dass er als Konrektor arbeiten kann.«

Einen Hoffnungsschimmer hat die Gewerkschafterin Siebernik: Gerade wird das Beamtenrecht novelliert, der Gesetzentwurf befindet sich zur Anhörung im Abgeordnetenhaus. Hintergrund ist, dass Grundschullehrer besser bezahlt werden sollen: Sie sollen in eine höhere Besoldungsstufe eingruppiert werden, was ein Plus von 500 Euro brutto im Monat bedeutet. Siebernik hofft, noch einen Vorschlag in die Entwürfe einbringen zu können, auch, um »die historische Ungleichheit glattzuziehen«. Es handele sich schließlich um ein endliches Problem: »Es wachsen ja keine Ossis nach.«