Gesetze gegen Schwule gerügt

Menschenrechtsgericht verurteilt Moskau / Entschädigung für Kläger

  • Lesedauer: 1 Min.

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen seiner Anti-Schwulen-Gesetze verurteilt. Das Verbot von »Propaganda für Homosexualität« verstößt aus Sicht der Straßburger Richter gegen die Meinungsfreiheit und das Diskriminierungsverbot. Es erfülle keinen legitimen öffentlichen Zweck und fördere vielmehr Homophobie, heißt es in dem Urteil.

In Russland wird seit 2013 bestraft, wer sich in Anwesenheit Minderjähriger positiv über Homosexualität äußert. Die Kläger sind drei Aktivisten, die gegen die Gesetze protestiert hatten. Ihnen wurden Geldbußen auferlegt. Der Menschenrechtsgerichtshof sprach ihnen nun Entschädigungen zwischen 8000 und 20 000 Euro zu.

Der russische Richter Dmitry Dedov schloss sich dem Urteil nicht an. »Die Idee, dass gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen normal sind, schafft eine Situation, in der sie (Kinder) bereit sind, solche Beziehungen einzugehen«, schrieb er. Das berge die Gefahr von sexuellem Missbrauch. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal