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Selbstfahrer, kein Selbstläufer

Ethikkommission schlägt Regeln für die Zulassung autonomen Fahrens vor

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Computer dürfen in Autos künftig in Deutschland Fahrfunktionen übernehmen, wobei aber der Mensch am Lenkrad immer wieder eingreifen können muss. Ein entsprechender Rechtsrahmen dafür war im Mai vom Bundestag verabschiedet worden. Zwar wird es Jahrzehnte dauern, bis voll automatisiertes Fahren auf den Straßen ein dominierender Faktor werden kann. Aber insbesondere Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat es sehr eilig - er will, dass deutsche Autokonzerne eine Führungsrolle bei der Entwicklung der Technik übernehmen und nicht etwa zu Handlangern von IT-Konzernen wie Google degradiert werden. In seiner Heimat Bayern hat er eine Teststrecke auf der A9 genehmigt - zwischen München und Ingolstadt, wo rein zufällig die beiden Autokonzerne BMW und Audi ihren Sitz haben.

Die technische Entwicklung ist das eine, juristische, ethische und Haftungsfragen sind das andere. Da auch hier Neuland betreten wird, hat Dobrindt im September 2016 eine Ethikkommission einberufen, die ihm am Dienstag ihren Abschlussbericht übergab. »Der Schutz von Menschen hat Vorrang vor allen anderen Nützlichkeitserwägungen«, heißt es in dem Papier der 14-köpfigen Expertenrunde. Sie fordert darin die Achtung des Datenschutzes und warnt vor einer möglichen Totalüberwachung. Automatisiertes Fahren solle grundsätzlich möglich sein, sagte der Leiter der Ethikkommission, der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio. Allerdings würden hinsichtlich Sicherheit, menschlicher Würde, persönlicher Entscheidungsfreiheit und Datenautonomie besondere Anforderungen gestellt.

Minister Dobrindt ist mit seiner Kommission zufrieden: Sie habe »absolute Pionierarbeit geleistet und die weltweit ersten Leitlinien für automatisiertes Fahren entwickelt«, sagte er. KSte Seite 16

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