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Die Mär der 433 verletzten Polizisten von G8 in Rostock

Hamburger Polizei verweist in aktueller »Allgemeinverfügung« vor dem G20-Gipfel auf ähnliche Veranstaltungen - und wird dabei ungenau

Das NoG20-Bündnis klagt gegen die Hamburger Verbotszone. Wie begründet die Polizei den Erlass der Allgemeinverfügung? Mit Verweis auf vergangene Proteste, etwa den G8-Gipfel 2007. Ein genauer Blick lohnt sich.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1054983.die-maer-der-verletzten-polizisten-von-g-in-rostock.html

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