Rückmeldegebühr war rechtswidrig

Nach zwei Urteilen bleibt unklar, welche Studenten die 51 Euro zurückerhalten

Mehr oder weniger Studenten werden ihre in den Jahren 2001 bis 2008 im Land Brandenburg gezahlten Rückmeldegebühren von 51 Euro pro Semester zurückgezahlt bekommen. Aber ob es vier Studenten sein werden, 100 Studenten oder 40 000, das ist noch offen. Fest steht: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied am Donnerstag zugunsten von vier ehemaligen Studenten der Universität Potsdam, die auf Erstattung ihrer Gebühren geklagt hatten.

»Wir gehen davon aus, dass das Urteil auch auf alle anderen Kläger anzuwenden ist«, sagte Wissenschaftsministeriumssprecher Stephan Breiding am Freitag. Zwischen 60 und 100 Studenten sollen gegen die Rückmeldegebühr juristisch vorgegangen sein. Eine exakte Übersicht dazu fehlt. Diese 60 bis 100 Studenten würden zusammen eine »fünfstellige Summe« erstattet bekommen, sagt Breiding. Damit wolle man die Hochschulen nicht alleine lassen. Das Land würde zahlen. Offen sei, wie mit allen anderen rund 40 000 Studenten verfahren wird, die seinerzeit anstandslos oder unter Vorbehalt gezahlt und nicht geklagt haben. Das Ministerium möchte die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Eine Zahlung ausnahmslos an alle betroffenen Studenten würde schätzungsweise 25 bis 30 Millionen Euro kosten. Nach Erfahrungen mit rechtswidrigen Rückmeldegebühren in Berlin und Baden-Württemberg ist aber damit zu rechnen, dass allenfalls die Hälfte der ehemaligen Studenten von der Rückerstattungsmöglichkeit erfährt und sich die Mühe macht, einen Antrag zu stellen. Denn viele von ihnen wohnen mittlerweile in anderen Bundesländern oder im Ausland, wo das Urteil und der Umgang damit keinen Raum in den Nachrichten einnehmen wird.

Zum Jahr 2001 hatte die damalige Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU) eine Rückmeldegebühr von 51 Euro eingeführt und zugleich den Hochschulen die eingenommene Summe von den Zuschüssen des Landes abgezogen. Die seinerzeit regierende Koalition aus SPD und CDU schrieb ins brandenburgische Hochschulgesetz hinein, dass für die Rückmeldung zum neuen Semester eine Gebühr von 51 Euro zu entrichten sei. Die tatsächlichen Verwaltungskosten lagen aber je nach Hochschule nur bei fünf bis 15 Euro.

Nach einem langwierigen Verfahren kippte deshalb das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 17. Januar 2017 sämtliche Rückmeldegebühren im Zeitraum 2001 bis 2008. Im Jahre 2008 war das Hochschulgesetz geändert worden, so dass die Gebühr von 51 Euro pro Semester seither »im Rahmen der Rückmeldung« anfällt. Mit diesem Formulierungstrick könnte die Gebühr nun eventuell juristisch sauber sein. Umstritten ist sie aber weiterhin.

Das Bundesverfassungsgericht meinte, es sei nicht seine Sache, zu entscheiden, inwieweit Rückforderungsansprüchen entgegengetreten werden könne. Hier kommt es auf die schriftliche Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts an.

Die LINKE ist nach wie vor generell gegen Rückmeldegebühren. »Wir setzen uns für die Streichung der Rückmeldegebühren auch in der veränderten Form ein, in der sie seit 2008 im Hochschulgesetz verankert sind«, verspricht die Landtagsabgeordnete Isabelle Vandré. Sie erwartet von den Ministerien für Wissenschaft und Finanzen, dass diese einen Vorschlag zur unbürokratischen Rückzahlung an alle Studenten vorlegen.

Gefordert wird die Abschaffung der Rückmeldegebühren von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, vom Allgemeinen Studierenden Ausschuss (AStA) der Universität Potsdam und von der Brandenburgischen Studierendenvertretung.

»Die Rückmeldegebühren waren von Anfang an falsch, da sie versteckte Studiengebühren darstellen«, kritisiert AStA-Referent Lukas Zechner. »Die rot-rote Landesregierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, dass die aktuellen Gebühren nach dem Urteil aus Karlsruhe neu bewertet werden.« Nun liege der Ball also bei der Regierung. Die Konsequenz könne nur lauten: »Nicht noch einmal.« Zechner droht: »Ansonsten werden wir auch die aktuellen Rückmeldegebühren durch Klagen zu Fall bringen.« Seite 13

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