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Krankenkassen zahlen nicht ohne Notlage

Urteile im Überblick

Nur bei akuter Lebensgefahr können Kranke die Kostenübernahme einer Behandlungsmethode einfordern, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen steht. So lange keine Notlage bestehe, gebe es keinen verfassungsrechtlich einklagbaren Anspruch darauf.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1055575.krankenkassen-zahlen-nicht-ohne-notlage.html

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