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Krankenkassen zahlen nicht ohne Notlage
Urteile im Überblick
Nur bei akuter Lebensgefahr können Kranke die Kostenübernahme einer Behandlungsmethode einfordern, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen steht. So lange keine Notlage bestehe, gebe es keinen verfassungsrechtlich einklagbaren Anspruch darauf.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1055575.krankenkassen-zahlen-nicht-ohne-notlage.html
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