nd-aktuell.de / 28.06.2017 / Politik

Vorratsdatenspeicherung vorerst ausgesetzt

Keine Pflicht für Provider ab dem 1. Juli zur Verbindungsdatenspeicherung / SpaceNet war zuvor vom Oberverwaltungsgericht Münster befreit worden

Mainz. Die Bundesnetzagentur hat die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung für Internet-Provider und Telefonanbieter ausgesetzt. Die Behörde reagierte am Mittwoch auf einen wegweisenden Beschluss[1] des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen aus der vergangenen Woche. Bis zum Urteil im Hauptverfahren werde die Speicherpflicht nicht durchgesetzt, erklärte die Niederlassung der Bundesnetzagentur[2] in Mainz, die für die technische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen zuständig ist.

Der Münchner Internetprovider SpaceNet hatte vor dem Gericht in Münster erstritten, dass er ab Juli nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet wird. Die Speicherpflicht von Nutzerdaten gilt in Deutschland seit Dezember 2015. Eine Übergangsfrist läuft am 1. Juli 2017 ab. Ab dann sind die Anbieter eigentlich verpflichtet, gesammelte Daten bei Bedarf für die Strafverfolgung an Behörden zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund der OVG-Entscheidung und »ihrer über den Einzelfall hinausgehenden Begründung« sieht die Netzagentur damit von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherfristen gegenüber den Providern ab. »Bis dahin werden auch keine Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten Umsetzung gegen die verpflichteten Unternehmen eingeleitet.«

Nach Auffassung des OVG in Münster verstößt die deutsche Rechtslage nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2016 gegen europäische Datenschutzrichtlinien. Dabei geht es um das Vorhalten von Verkehrsdaten von Nutzern über zehn Wochen - also wer wann mit wem wie lange telefoniert oder sich im Internet bewegt - und von Standortdaten der Gespräche für vier Wochen (Az: 13 B 238/17). Die EU-Richter hatten sich an der anlasslosen Speicherung von Daten gestört.

Der Branchenverband eco begrüßte die Entscheidung der Bundesnetzagentur als »absolut konsequent«. Das OVG habe mit seinem Urteil den ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. »Jetzt aber brauchen wir endlich die Grundsatzentscheidung, um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen. Die Unternehmen brauchen endlich Rechtssicherheit, um nicht erneut ein europarechts- und verfassungswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit beachtliche Gelder zu verschwenden«, sagte Oliver Süme, eco-Vorstand Politik und Recht. dpa/nd

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1055124.vorratsdatenspeicherung-befreiung-per-eilantrag.html?sstr=Moritz|Wichmann
  2. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/Umsetzung110TKG/VDS_113aTKG/VDS.html;jsessionid=BAEFFDD491B2E77ED88C7E592FF15D48