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Karlsruhe erlaubt NoG20 Camp unter Einschränkungen
Bundesverfassungsgericht: »Durchführung muss Antragsteller weitgehend ermöglicht werden« / Camporganisatoren sind »eher unzufrieden« / Verwaltungsgericht untersagt Protestcamp in Altona
Ein großes Protestcamp von G20-Gegnern in Hamburg darf starten - aber nur in einem durch die Behörden stark beschränkbaren Rahmen. Karlsruhe hob am Mittwoch ein generelles Verbot auf. Doch es bleiben Fragen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1055742.karlsruhe-erlaubt-nog-camp-unter-einschraenkungen.html
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