Gegen die Macht der Kartelle

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen entwickelt sich seit 60 Jahren weiter

  • Rolf Schraa, Bonn
  • Lesedauer: 3 Min.

Als vor 60 Jahren, am 3. Juli 1957, das deutsche Kartellrecht verabschiedet wurde, hatten die Macher die Zwangskartelle des NS-Staats in frischer Erinnerung. Auch auf Druck der Besatzungsmächte ging es um die Entflechtung deutscher Industrieschlüsselbranchen wie Stahl, Zement und Papier. Heute ist die Arbeit des Bundeskartellamtes oft kleinteiliger und näher an die Verbraucher herangerückt: Die Behörde hilft mit einer Transparenzstelle beim Benzinpreisvergleich, nimmt Bier-, Zucker- und Kaffeepreise unter die Lupe, überprüft den Lebensmittelhandel, Milchpreise und die Fernwärmeversorgung und kämpft gegen Wurstkartelle.

Lange Jahre war Berlin der Sitz der Behörde, Ende der 1990er Jahre zog sie nach Bonn. Eins ihrer zentralen Themen heute ist Hilfe für Verbraucher, wenn sie sich im Internet bewegen - gegen Abzocke und Datenklau. Dazu bekam die 350-Mitarbeiter-Behörde mit einer Anfang Juni in Kraft getretenen Gesetzesnovelle mehr Rechte. »Gerade in der Internetwirtschaft gibt es Fälle, in denen Unternehmen durch eine einzige rechtswidrige Maßnahme Millionen Verbrauchern auf einmal schaden können«, erklärte Behördenchef Andreas Mundt jüngst. Das Kartellamt hat für solche Fälle eine neue Abteilung für Verbraucherschutz eingerichtet.

Die Kartellwächter können jetzt Untersuchungen ganzer Branchen einleiten, wenn es Hinweise auf die Benachteiligung von Verbrauchern gibt, und vor Gericht mit ihrem Fachwissen Stellungnahmen abgeben. Direkte Eingriffsmöglichkeiten gegen schwarze Schafe wie das Abschöpfen widerrechtlicher Gewinne bekam das Kartellamt dagegen vorerst noch nicht - »das kommt erst nach der Bundestagswahl wieder auf den Tisch«, heißt es unter Fachleuten.

Die Behörde hat bereits vor einem Jahr Aufsehen mit ihrem Verfahren gegen den mächtigen Internetdienst Facebook erregt. Die Bonner wollen prüfen, ob der Konzern seine Marktmacht als weltgrößte soziale Plattform mit aktuell über zwei Milliarden aktiven Nutzern ausnutzt, um widerrechtlich Daten seiner Kunden abzusaugen. Hier will das Kartellamt noch 2017 Ergebnisse präsentieren. Die Kartellwächter fühlen sich ermutigt durch die am Dienstag verkündete Rekordstrafe der EU-Kommission gegen Google von über 2,4 Milliarden Euro.

Durchgegriffen hat das deutsche Amt bereits gegen mehrere Hotelbuchungsportale im Internet und die Kaufplattform Amazon-Marketplace: Sie untersagten den Portalen Bestpreis-Klauseln, nach denen Hoteliers und Händler nirgendwo günstigere Angebote machen durften als auf dem Portal des Vertragspartners.

Ein Handicap für die Behörde hat sich mit der Gesetzesnovelle erledigt: die »Wurstlücke«. Konzerne konnten, wenn Bußgelder gegen einzelne Gesellschaften drohten, intern umstrukturieren und die angegriffene Firma rechtlich verschwinden lassen, so dass kein Bußgeld fällig wurde. Allein bei den 2014 verhängten Strafen gegen Wursthersteller fielen so 238 Millionen Euro unter den Tisch. »Das war wie eine Handbremse bei Ermittlungen«, sagt ein Insider. Aus alten Fällen seien Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe gefährdet, so Mundt. In Zukunft gehe das aber nicht mehr.

Zuletzt sind die Bußgelder deutlich gesunken: 2016 waren es knapp 125 Millionen, im ersten Halbjahr 2017 rund 33 Millionen Euro, 2014 dagegen mehr als eine Milliarde Euro. Aus Sicht des Amtes sagt das aber wenig. Die Bußgeldhöhe pro Jahr schwanke nun mal, betont ein Sprecher. Sie hänge auch davon ab, wann ein Verfahren abgeschlossen werde.

Ein neues »scharfes Schwert« droht Kartellsündern nach Mundts Worten allerdings von 2020 an: Dann werden gravierende Verstöße in ein Wettbewerbsregister eingetragen und die Unternehmen für mehrere Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen - für Unternehmen mit vielen Staatsaufträgen eine einschneidende Sanktion. dpa/nd

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