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Digitaler Nachlass und das Erbe

Streit ums Facebook-Konto

Die Eltern einer unter unklaren Umständen ums Leben gekommenen 15-Jährigen haben kein Recht auf Zugriff auf das Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes. Das Fernmeldegeheimnis hat Vorrang vor dem Erbrecht des digitalen Nachlasses.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1056249.digitaler-nachlass-und-das-erbe.html

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