BKA kauft »Panama Papers«

Fahnder werten riesigen Datensatz aus

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Frankfurt am Main. Im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerbetrug hat das Bundeskriminalamt (BKA) die im vergangenen Jahr veröffentlichen »Panama Papers« gekauft. Nach Angaben aus Berliner Regierungskreisen vom Dienstag wurden für den riesigen Datensatz mit Informationen über dubiose Geschäfte mit Briefkastenfirmen fünf Millionen Euro an eine »Quelle« gezahlt. Vor mehr als einem Jahr hatte ein internationales Mediennetzwerk mit den »Panama Papers« Finanzströme in der mittelamerikanischen Steueroase enthüllt.

Das BKA, das hessische Finanzministerium sowie die Generalstaatsanwaltschaft teilten in Frankfurt am Main mit, das Bundeskriminalamt sei im Besitz der »Panama Papers«. Zu Kosten und Detail des Erwerbs wurden keine Angaben gemacht.

Die Daten würden gemeinsam mit der hessischen Finanzverwaltung geprüft und ausgewertet, um strafrechtlichen und steuerrechtlichen Tatbeständen nachzugehen, hieß es weiter. Hierfür bereite das BKA den mehrere Millionen Dateien umfassenden Bestand so auf, dass eine elektronische Auswertung möglich sei. Die Sichtung werde voraussichtlich mehrere Monate dauern. In Fällen mit straf- oder steuerrechtlichen Bezügen ins Ausland arbeiteten das BKA und die Oberfinanzdirektion eng mit den zuständigen Behörden zusammen.

Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) erklärte: »Wir haben nicht nur die Möglichkeiten, sondern auch den politischen Willen, den Kampf gegen Steuerkriminalität entschieden zu führen. Wir sind daher auch bereit, uns an den Kosten für die Daten zu beteiligen.« Wie werthaltig die Daten aus steuerlicher Sicht seien, müsse nun in akribischer Aufklärungsarbeit herausgefunden werden.

Durch die Enthüllungen der »Panama Papers« waren weltweit Politiker, Geschäftsleute und Prominente unter Druck geraten. Der im vergangenen Frühjahr internationalen Medien zugespielte Datenberg zeigte große Geldströme nach Panama, wo Tausende Briefkastenfirmen angesiedelt sind. Ob es sich dabei auch um strafbare Geschäfte handelt, hatten weltweit Staatsanwälte geprüft.

Der staatliche Kauf von Bankdaten und sogenannten Steuer-CDs ist umstritten. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber darf der deutsche Staat angekaufte Daten über Steuerbetrüger nutzen, auch wenn diese Informationen rechtswidrig erlangt wurden. dpa/nd

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