Regierung druckst zu Schwarzer Liste herum

Regierungssprecher dementiert Einfluss ausländischer Geheimdienste / Opposition fordert volle Transparenz / rbb: Erkenntnisse kamen vom Verfassungsschutz

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 3 Min.

Noch sei der Sachverhalt nicht hinreichend geklärt, eine Bewertung des Vorgehens der Sicherheitsbehörden und des Bundespresseamts daher noch nicht möglich, lässt die Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Andrea Voßhoff, ihren Sprecher erklären. Sie hat sich der Prüfung des Falls angenommen, der inzwischen die Debatten über die Krawalle zum G20-Gipfel in den Hintergrund drängt: der Ausschluss von 32 Journalisten vom Gipfel.

Obwohl diese bereits alle Sicherheitsüberprüfungen durchlaufen hatten, war den Journalisten die erteilte Akkreditierung wieder entzogen worden. Das wirft Fragen auf, die das Bundespresseamt und das Bundeskriminalamt (BKA), die gemeinsam über die Zulassungen zu entscheiden hatten, bis zum Mittwoch nicht befriedigend zu beantworten wussten. Auch eine Redakteurin des »neuen deutschland« gehört zu den Betroffenen und hat beim Bundeskriminalamt um Informationen über die Gründe für die Entscheidung nachgesucht.

Die erste Frage für die Betroffenen dürfte sein, welche belastenden Informationen zum Zeitpunkt der Akkreditierung gegen sie vorlagen. Das BKA hatte in einer Erklärung mitgeteilt, dass die Akkreditierungen für 32 Journalisten trotz »Staatsschutzerkenntnissen« zunächst erteilt, aufgrund »gewichtiger zusätzlicher sicherheitsrelevanter Erkenntnisse« aber schließlich wieder entzogen worden waren.

Dem schließt sich die Frage an, welche neuen Erkenntnisse es waren, die zu einer Neubewertung der Lage und zur Rücknahme der Akkreditierungen führten. Dem Verdacht, dass dabei Informationen ausländischer Sicherheitsbehörden, zum Beispiel des türkischen Geheimdienstes, eine Rolle gespielt haben könnten, hatte Regierungssprecher Steffen Seibert widersprochen. Der Verdacht war entstanden, weil einige der Journalisten bereits in kurdischen Krisengebieten gearbeitet hatten und dabei auch mit den türkischen Behörden in Konflikt geraten waren.

Doch dies trifft nicht auf alle betroffenen Journalisten zu. Kollegen, die am Gipfel teilnahmen, weisen auf eine andere mögliche Erklärung hin. Die als vertraulich zur Verfügung gestellten Informationen über die Anreisetermine von Delegationen der Gipfelteilnehmer seien den Protestierern aus dem Medienzentrum heraus zugespielt worden, die dies als »Hackererfolg« feierten. Die Informationen waren als Grundlage für Blockadepläne natürlich willkommen. Passend dazu berichtete am Mittwoch das rbb-Inforadio unter Berufung auf Sicherheitskreise, dass die Erkenntnisse, die zur Entziehung der Akkreditierung führten, vom Verfassungsschutz stammen würden. Welche Hinweise ausschlagebend gewesen sein sollen, ist jedoch weiterhin unklar.

Der Verdacht, dass türkische Dienste die Entscheidung gegen die Journalisten beeinflusst haben könnten, ist damit aber nicht vom Tisch. Regierungssprecher Seiber dementierte dies mit einer Formulierung, die selbst neuen Verdacht weckte: Sicherheitsbedenken resultierten danach aus »eigenen Erkenntnissen deutscher Behörden«. Dies betreffe offenbar den Zeitpunkt der Akkreditierung, wurde daraus gedeutet, woraufhin Seibert später hinzufügte: Auch die Rücknahme der Akkreditierung sei aufgrund von Erkenntnissen »ausschließlich von deutschen Behörden« erfolgt.

Doch nun zeigt sich neben den journalistischen Berufsverbänden dju und DJV auch die Opposition im Bundestag alarmiert. Christian Ströbele von den Grünen richtete eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung und will wissen, warum die Akkreditierungen entzogen wurden. Sein Fraktionskollege Konstantin von Notz verlangte zu klären, welche Dateien »offensichtlich auch über deutsche Journalisten geführt« würden und ob doch Erkenntnisse ausländischer Geheimdienste eingeflossen seien, wie dpa ihn zitierte. Jan Korte von der Linksfraktion forderte, alle Fakten, Erkenntnisse und Quellen auf den Tisch zu legen. Die Anschuldigungen rüttelten »an den Grundfesten der Pressefreiheit«.

Aus dem Bundesinnenministerium verlautete immerhin die Absicht zu prüfen, ob der Umgang mit der Namensliste, auf der die 32 Journalisten vermerkt waren, den Erfordernissen entsprach. Das BKA hatte in seiner Erklärung behauptet: Nur durch Hinterlegung an den Zugangsstellen »konnte die Sicherheit des Gipfels und seiner Teilnehmer gewährleistet werden«.

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