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Räumung Linienstraße nicht zurückgenommen

Das alternative Wohnprojekt Linienstraße 206 stand am Dienstag in einem Berufungsprozess den Hauseigentümern gegenüber. Nach der Räumung einer Wohneinheit im Mai 2016 legte die betroffene Mieterin Klage ein. Die Gerichtsverhandlung ergab, dass die Räumung der Wohneinheit nicht zurückgenommen wird und die Mieterin damit weiterhin wohnungslos bleibt. Laut Pressemitteilung zog sie die Berufungsklage ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1057877.raeumung-linienstrasse-nicht-zurueckgenommen.html

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