nd-aktuell.de / 03.08.2017 / Politik / Seite 1

Erhebliche Unterschiede bei Pflegekosten

In den einzelnen Bundesländern zahlen Heimbewohner verschieden hohe Eigenanteile

Florian Haenes

Die Eigenanteile bei den Kosten für die Heimpflege unterscheiden sich je nach Bundesland teils erheblich. Das geht aus Zahlen des Bundes der gesetzlichen Krankenversicherungen hervor, die die Bundesregierung am Donnerstag auf Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei veröffentlicht hat.

Der Eigenanteil, den Heimbewohner für ihre Pflege selbst entrichten müssen, ist demnach im Bundesvergleich in Thüringen am geringsten. Hier beträgt er nur 225 Euro monatlich. Im Saarland ist der Anteil am höchsten – er beträgt 869 Euro. Hohe Eigenanteile von mehr als 700 Euro zahlen Pflegebedürftige außerdem in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen; niedrige Eigenanteile bis zu 350 Euro in Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.


Pflegebedürftige sollten deshalb trotzdem nicht nach Thüringen auswandern. Denn entscheidend für den regional unterschiedlichen Eigenanteil ist die Zahl der Pflegekräfte. Rund zwei Drittel der Pflegesätze ergeben sich aus den Personalkosten. »Ein geringer Eigenanteil zeugt von einer schlechten Personalsituation in den Pflegeheimen eines Bundeslandes«, sagt deshalb Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).

Heimbetreiber, Pflegekassen und Sozialhilfeträger legen den Personalschlüssel in Verhandlungen auf Landesebene fest. Die Haushaltslage von Land und Kommunen beeinflusst das Ergebnis entscheidend. Nach einer Berechnung des bpa wurden im Jahr 2016 in Bayern 100 Heimbewohner von rund 40 Pflegekräften betreut. In Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg waren es hingegen nur 30 Pflegekräfte. Sieht man von der Hauptstadt Berlin einmal ab – der Eigenanteil liegt hier bei 865 Euro und ist der zweithöchste im Bundesvergleich – zeigt sich, dass die Eigenanteile im wohlhabenden Südwesten am höchsten sind.

Im Januar hatte die Bundesregierung mit dem Pflegestärkungsgesetz die Berechnung des Eigenanteils reformiert. Den Eigenanteil entrichten Pflegebedürftige zusätzlich zu Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie einem Beitrag für die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung. Zuvor hatten sich Patienten und Heimbetreiber häufig um die Hochstufung der Pflegebedürftigkeit gestritten: Patienten zögerten wegen der Erhöhung des Eigenanteils die Neubegutachtung der Pflegestufe hinaus, obwohl sie mitunter auf zusätzliche Pflege angewiesen waren.

Betreiber drängten auf die Höherstufung. Mit der Reform zahlt nun jeder Bewohner eines Heims unabhängig von seiner Pflegebedürftigkeit einen Eigenanteil in gleicher Höhe. Dieser wird für jedes Pflegeheim einzeln berechnet. Durch das Pflegestärkungsgesetz sollen laut Bundesgesundheitsministerium in Deutschland außerdem 48 000 neue Pflegekräfte tätig sein. Laut bpa hat das die Situation in den Heimen jedoch nicht spürbar verbessert.