nd-aktuell.de / 14.08.2017 / Politik / Seite 8

Konservative gegen Moralgesetz

Frankreich: Rechte Parlamentsopposition zieht vor den Verfassungsrat

Ralf Klingsieck, Paris

Die »Weisen« des Verfassungsrats werden in diesem Jahr um ihren Sommerurlaub gebracht. Nachdem schon Jean-Luc Mélenchons linke Oppositionsbewegung La France insoumise beantragt hatte, die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Arbeitsrechtsreform zu überprüfen, hat nun auch die rechte Oppositionspartei der Republikaner das Gremium angerufen. Über beide Anträge muss der Verfassungsrat innerhalb von 30 Tagen beraten und entscheiden.

Die Republikaner betrachten das Verbot der Beschäftigung von Familienangehörigen als parlamentarische Mitarbeiter als »Diskriminierung« und »Verstoß gegen das Verfassungsrecht auf Gleichbehandlung«. Solche Beschäftigungsverhältnisse werden durch das Gesetz über die Moralisierung in der Politik verboten, das die Nationalversammlung am vergangenen Donnerstag mit großer Mehrheit endgültig verabschiedet hat.

Anlass für die Gesetzesinitiative war der jüngste Skandal um die fiktive Beschäftigung der Ehefrau des republikanischen Präsidentschaftskandidaten François Fillon, der die Rechte um die Aussichten auf das Präsidentenamt gebracht und die verbreitete Politikverdrossenheit vieler Franzosen noch verstärkt hat.

Das hindert jedoch die Republikaner, die bei den jüngsten Parlamentswahlen vernichtend geschlagen und an den Rand des politischen Spektrums gedrängt wurden, nicht, sich als Verteidiger der Gleichbehandlung aufzuspielen und zu versuchen, dem um eine tiefgreifende Reformierung der Politik in Frankreich bemühten neuen Präsidenten Emmanuel Macron Knüppel zwischen die Beine zu werfen.

In diesem Zusammenhang greifen die um die üppig vergütete Beschäftigung ihrer Ehefrauen gebrachten Konservativen auch Macrons Absicht an, für die Ehefrau des Präsidenten einen offiziellen Status zu schaffen, wie ihn beispielsweise die »First Lady« in den USA hat. So soll Brigitte Macron für ihre unbezahlte Tätigkeit zugunsten von Kranken und Behinderten oder von sozial benachteiligten Kindern und Frauen Anspruch auf Mitarbeiter, ein Budget und Büros in Elysée bekommen. Dies war bisher für die Frauen der französischen Präsidenten immer der Fall, allerdings informell und ohne gesetzliche Grundlage. Dass Macron diesen »diffusen« Zustand ändern will, versuchen die Republikaner jetzt gegen ihn zu verwenden.

Das ist zweifellos auch als Vergeltung dafür zu werten, dass das Moralisierungsgesetz auch jener Praxis ein Ende macht, bei der die Parlamentarier bisher monatlich eine Aufwandspauschale bekamen, über deren Verwendung sie keine Rechenschaft ablegen mussten. Außerdem hatten sie eine jährlich mehrere hunderttausend Euro umfassende »Parlamentarische Reserve« zur Verfügung, aus der sie Vereine in ihrem Wahlkreis unterstützen konnten. Dies wird seit Jahren von vielen Bürgern als »Klientelismus« kritisiert. Künftig werden Auslagen nur noch gegen Quittung erstattet; die Verteilung öffentlicher Gelder nach Gutdünken soll ein Ende haben.

Ein Opfer der durch das Moralisierungsgesetz angefachten Debatte wurde dieser Tage auch der Senator und ehemalige Justizminister Michel Mercier von der Zentrumspartei Modem. Der war vom Präsidenten des Senats, Gérard Larcher, der ihn ganz offensichtlich als Rivalen bei der anstehenden Wiederwahl für dieses Amt »neutralisieren« wollte, zum Mitglied des Verfassungsrates ernannt worden.

Doch die Zeitung »Le canard enchainé« machte publik, dass Mercier zwei Töchter über mehrere Jahre als Mitarbeiterinnen bezahlte, obwohl eine von ihnen in dieser Zeit gar nicht in Frankreich lebte. Nachdem daraufhin die Staatsanwaltschaft offiziell Ermittlungen aufnahm, hat sich der Verfassungsrat indirekt von Mercier distanziert und per Kommuniqué betont, dass die Mitglieder dieses hohen Gremiums »über jeden Zweifel erhaben« sein müssten. Mercier blieb nichts anderes übrig, als auf seinen Sitz in diesem prestigereichen Rat zu verzichten.