Wie viel »artgerechte Haltung« darf es sein?

Tierschutz: Während es bei Grünen, Linkspartei und SPD größere Schnittmengen gibt, wollen Union und AfD davon kaum etwas wissen

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 4 Min.

Bei der Erarbeitung ihres Bundestagswahlprogramms waren sich die Grünen einig: Nein, dieses Mal würden sie der Boulevardpresse kein Kanonenfutter schenken, mit dem sie zur Öko-Spießer-Verbotspartei stilisiert werden können. Bei der letzten Bundestagswahl reichte ein Halbsatz auf Seite 164, um der »Bild« eine Steilvorlage für die Schlagzeile »Grüne wollen uns das Fleisch verbieten« zu liefern und dadurch eine mehrwöchige Debatte loszutreten, die sehr emotional geführt wurde.

Inhaltlich war die Überschrift schlicht falsch. Im Kern ging es den Grünen darum, dass öffentliche Kantinen eine Vorreiterfunktion übernehmen, indem sie vegetarische und vegane Gerichte zum Standard machen und an einem Tag in der Woche, an einem »Veggie Day«, ganz auf Fleisch verzichten. Vom Verbot des Fleischkonsums war nie die Rede. Doch dies ging in einem Land, in dem viele Bürger bei Befragungen Schnitzel und Currywurst als Favoriten fürs Mittagessen nennen, vor Empörung unter.

Ins Licht gerückt

Im Wahlkampf streiten die Parteien über Renten, Jobs, Gerechtigkeit und Sicherheit. Wir werden, zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern, die Positionen unter die Lupe nehmen. Aber zunächst einmal nehmen wir wichtige Themen in den Blick, die im Wahlkampf keine wichtige Rolle spielen.

Alle Texte aus der Serie und viele weitere zur Bundestagswahl 2017 unter: dasND.de/btw17

Ihre Kritik an den Fleischbergen haben die Grünen in ihrem aktuellen Wahlprogramm deutlich abgeschwächt. Nun heißt es lediglich, dass Schulen, Kitas und Kantinen »gutes vegetarisches und veganes Essen« als tägliches Angebot für jene bereithalten sollen, »die sich pflanzlich ernähren wollen«. Dieses Wollen hat sich in den vergangenen vier Jahren allerdings spürbar verändert: Laut dem Marktforschungsinstitut Skopos ernähren sich inzwischen 1,3 Millionen Menschen in Deutschland rein pflanzlich, der Anteil der Vegetarier an der Gesamtbevölkerung liegt je nach Erhebung bei vier bis zehn Prozent. Um selbige Zielgruppe bemüht sich bei dieser Wahl erstmals die noch junge V-Partei³, die nach eigenen Angaben »eine vegane Lebensform« zum Ziel hat und mit ihren Forderungen primär mit den Grünen konkurriert. Das V³ stehe für die Losung »Vereint Visionen verwirklichen«, inhaltlich gehen die Forderungen in Fragen der Ökologie und Tierrechte weiter als bei allen anderen Parteien. So fordert die V-Partei³ etwa die Abschaffung aller Zoos, das Verbot der Tierhaltung in Zirkussen sowie eine deutliche Beschränkung der Jagd. Allerdings steht die Kleinstpartei nur in zwölf Bundesländern auf dem Wahlzettel.

Einigkeit mit anderen Parteien herrscht bei der Forderung nach Abschaffung der industriellen Massentierhaltung. Dafür setzen sich sowohl die Grünen als auch die Linkspartei ein. Die Genossen erwähnen zwar in ihrem Programm den politisch aufgeladenen Kampfbegriff nicht, sie nennen aber konkrete Ziele. So wollen sie das Kükenschreddern und die Anbindehaltung von Kühen und Rindern verbieten.

Einigkeit zwischen Grünen und Linkspartei herrscht außerdem bei der schrittweisen Ablösung von Tierversuchen durch Alternativmethoden sowie beim Thema Verbandsklagerechte für Umwelt-, Natur- und Tierschutzvereinigungen. Notwendige Mehrheiten ließen sich dafür am ehesten gemeinsam mit der SPD organisieren. Auch sie will das Schnabelkürzen, das Kupieren von Schwänzen sowie den Schenkelbrand bei Pferden verbieten.

Als weitere Forderung bringen die Sozialdemokraten eine »Ombudsstelle für einen besseren Tierschutz« ins Spiel. Derartige Einrichtungen gibt es seit 2005 in Österreich. Die staatlichen, aber nicht weisungsgebundenen Stellen dienen bei unseren Nachbarn als Auskunftstelle in Tierschutzfragen, sind aber auch als Anlaufstelle gedacht, wenn jemand Fälle von Tiermisshandlung beobachtet. In Österreich sind die Ombudsstellen dazu angehalten, mit Tierschutzorganisationen zu kooperieren.

Im gemeinsamen »Regierungsprogramm« von CDU und CSU müssen Wähler den Tierschutz mit der Lupe suchen. Dass das Wort selbst nur drei Mal im Programm Erwähnung findet, spricht für die Relevanz, die die Union dem Thema beimisst. Entsprechend unkonkret bleibt der Inhalt: Die Union plädiert für einheitliche EU-Standards und formuliert einen Absatz später: »Die Weiterentwicklung im Tierschutz muss praxistauglich sein.« Was sie darunter konkret versteht, lässt die Union offen, lediglich die Einführung einer nicht näher erläuterten Nutztierhaltungsstrategie sowie eines Tierwohllabels werden genannt. Letzteres ist ein seit Jahren in Planung befindliches Projekt des amtierenden Agrarministers Christian Schmidt (CSU), dem allerdings sämtliche unabhängigen Tierschutzorganisationen bescheinigen, nicht einmal im Ansatz etwas zur Verbesserung in der sogenannten Nutztierhaltung beizutragen.

Ähnlich überschaubar sind die Forderungen der AfD: Zwar taucht der Tierschutz immerhin in einer Kapitelüberschrift auf. Als einzig greifbaren Punkt plädiert die Rechtsaußenpartei für ein Schächtungsverbot. Weil weitere Forderungen fehlen, liegt die Vermutung nahe, dass es der Partei nicht wirklich um Tierschutz geht, sondern um grob vereinfachte Islamkritik. Am Ende reicht es gerade noch für die obligatorische Phrase von der »artgerechten Tierhaltung«, die sich bei der AfD eine »würdevolle Behandlung aller Tiere« nennt.

Und die FDP? Die will weder ordnungsrechtliche Vorgaben noch »ehrgeizige Tierwohl-Zertifizierungen«. Getreu der Philosophie der Freidemokraten: Der Markt wird den Tierschutz schon richten.

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