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Eisläden sollen über Zutaten informieren

Verbraucherzentralen fordern mehr Klarheit

  • Lesedauer: 3 Min.

Für unverpacktes Eis sind keine Zutatenlisten und keine Nährwertangaben mit Kalorien und etwa dem Gehalt an Fett und Zucker vorgeschrieben. Allergene müssen aber dokumentiert werden.

Eiscafés und Eiswagen könnten Zutaten-Übersichten aushängen. So könnten Kunden zum Beispiel erkennen, ob natürliche oder künstliche Aromen verwendet werden und wie hoch der Fettanteil im Eis ist. Dies könne auch eine Auszeichnung für Anbieter sein, da es bei der Herstellung durchaus Qualitätsunterschiede gebe.

Dass Verkäufer bei Fragen der Kunden informieren könnten, sei nicht ausreichend und gerade bei großem Kundenandrang im Hochsommer auch nicht sehr realistisch.

In Eisdielen, Cafés oder an Eiswagen interessierten sich aber viele durchaus für die Zutaten: Ist das echte Vanille? Oder ist der Fettanteil vielleicht einer, den ich gar nicht so toll finde? In den Kühltruhen von Supermärkten oder Tankstellen sei das kein Problem. Wie bei Tiefkühl-Pizzen müssen bei einer Packung Vanilleeis alle Informationen aufgedruckt werden: eine Zutatenliste und Angaben zum Nährwert mit Kalorien, Zucker und Fett.

Verbraucherschützer wünschen sich bessere Informationen, was im Gefrorenen steckt und fordern mehr Klarheit. Nach einer Marktanalyse kommen bei Eis aus Eisdielen pro Kopf 1,5 Liter. Kein Wunder, dass Verbraucher schon gern näher wüssten, was genau da in die Waffel oder den Becher kommt. Die Verbraucherzentralen fordern daher, dass Kunden sich auch bei Eiskugeln leichter über Zutaten und Qualitätsunterschiede bei der Herstellung schlau machen können - wie das beim verpackten Eis am Stiel der Fall ist.

Es wird daher bemängelt, dass lose angebotene Lebensmittel generell von diesen Pflichtkennzeichnungen ausgenommen sind. Nur zu Allergieauslösern wie Nüssen muss eine schriftliche Dokumentation parat gehalten werden.

Was Kunden in punkto Herstellung und Beschaffenheit generell vom Speiseeis erwarten dürfen, hat eine Expertenkommission im Herbst vorigen Jahres aktualisiert. So enthält »Milcheis« mindestens 70 Prozent Milch, wie es in den Leitsätzen heißt. Bei »Erdbeereis« ist von mindestens 20 Prozent Frucht auszugehen. Bei »Vanilleeis« hat dieser Geschmack »deutlich wahrnehmbar« zu sein und ausschließlich aus gemahlenen Schoten, Vanilleextrakt oder natürlichen Aromen zu stammen, sonst wäre es »Eis mit Vanillegeschmack«.

Könnten Kunden nicht einfach danach fragen? Bei einer Warteschlange von zehn Metern und mehr ist das Bedienungspersonal überfordert. Auch für viele Kunden gebe es da sicherlich eine Hemmschwelle, überhaupt zu fragen. Daher empfehlen Verbraucherschützer: Eisläden und Eiswagen sollten Übersichten aushängen. Schließlich gebe es viele Werbeflächen, von denen ein gewisser Teil für Infos über Zutaten reserviert werden könne.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) lehnt »weitere Bürokratievorschläge wie die Verschriftlichung von Zutatenlisten oder Nährwertangaben« ab. Die Betriebe seien gesetzlich bereits verpflichtet, Allergene schriftlich auszuweisen. Schon der Aufwand für die seit Ende 2014 vorgeschriebenen schriftlichen Infos zu Allergenen sei für Betriebe mit täglich wechselnden Speisen immens. Kunden würden natürlich bei Fragen auch Antwort erhalten. dpa/nd

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