nd-aktuell.de / 23.08.2017 / Ratgeber / Seite 21

Die sicherste statt kürzeste Route wählen

Fragen & Antworten: Mit dem Fahrrad zur Schule?

Ab welchem Alter darf mein Kind mit dem Fahrrad in die Schule fahren?

Diese Frage birgt viel Konfliktpotenzial zwischen Eltern und Schulleitung, da viele Grundschulen den täglichen Schulweg mit dem Rad grundsätzlich untersagen, obwohl es rechtlich dafür keine Grundlage gibt. Die Entscheidung darüber fällen ausschließlich die Eltern.

Was sollten Eltern und Kinder beachten?

Wichtig ist, dass sich die Kinder bereits selbstständig sicher im Straßenverkehr bewegen und andere Verkehrsteilnehmer sowie Gefahrensituationen richtig einschätzen können. Gerade für Schulanfänger ist ein Schulwegtraining unerlässlich. Eltern sollten ihre Kinder aber nicht überschätzen und eine Erlaubnis auch von der Art des Schulwegs abhängig machen. Eine vielbefahrene Hauptstraße bietet viel Gefahrenpotenzial und überfordert viele Kinder anfänglich. Deshalb macht es Sinn, rechtzeitig mit dem Kind den Schulweg per Rad zu trainieren oder das Kind zu begleiten, bis es den Weg sicher allein meistert. Dabei sollte nicht die kürzeste, sondern die sicherste Route gewählt werden.

Ist eine Radfahrprüfung Voraussetzung?

Nein, auch ohne Radfahrprüfung darf ich Fahrrad fahren. Für Kinder ist das Üben des eigenen Schulwegs sinnvoller und praxistauglicher und trägt mehr zur Verkehrssicherheit bei als beispielsweise das Ausfüllen eines Fragebogens und das Fahren im verkehrsberuhigten Raum (meist der Schulhof), wie das bei der Radfahrprüfung der Verkehrswacht der Fall ist.

Sind Kinder auf dem Schulweg mit dem Rad versichert?

Alle Schüler sind auf dem Weg von und zur Schule und zu Schulveranstaltungen per Gesetz in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Das gilt für den Schulweg mit Fahrrad, Roller, Skateboard oder Skier.

Besteht eine Helmpflicht?

Nein, jedoch sollten Kinder einen Helm tragen, weil das der eigenen Sicherheit dient.

Braucht ein Kinderfahrrad eine feste Beleuchtung?

Nein, seit August 2013 müssen Fahrräder nicht mehr mit einem Dynamo ausgestattet sein. Eine StVZO-konforme Batterie- oder Akkubeleuchtung ist ausreichend. An Rädern für Grundschulkinder ist eine fest installierte Beleuchtung sinnvoll, weil Stecklampen oft vergessen werden oder die Kontrolle des Akkustandes vernachlässigt wird.

Darf mein Kind mit dem E-Bike fahren?

Eine gesetzliche Regelung für ein Einstiegsalter zum E-Bike-Fahren gibt es nicht, lediglich die Empfehlung eines Mindestalters von zwölf Jahren.

Wo darf mein Kind fahren?

Kinder bis zu acht Jahren müssen, bis zu zehn Jahre können auf dem Gehweg fahren. Neu ist seit Dezember 2016, dass ein Elternteil sein Kind bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg begleiten darf.

Darf die Schule das Abstellen von Fahrrädern verbieten?

Theoretisch ja, aber das ist äußerst selten der Fall. Denn es gibt mittlerweile kaum noch einen ersichtlichen Grund, keine Fahrradabstellanlagen auf dem Schulgelände zu haben. Platzsparende und sogar überdachte Lösungen sind vielerorts möglich. In den meisten Fällen vermerkt die Landesbauverordnung der Bundesländer die Verpflichtung der Schulen zum Errichten von Fahrradabstellanlagen. pd-fahrrad GmbH/nd