Mehr Rechte für die Kunden
Versicherungen
Beim Abschluss von Versicherungsverträgen haben Verbraucher künftig Anspruch auf eine bessere Beratung. Am 7. Juli 2017 billigte der Bundesrat die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie. Damit wird auch eine Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler festgeschrieben. Zudem müssen die Kunden in Zukunft detaillierter als bisher über den Stand ihrer Lebensversicherung informiert werden.
Kreditnehmer erhalten außerdem zusätzliche Rechte bei den umstrittenen Restschuldversicherungen. Für die Verbraucher sind diese Versicherungen aber oft mit beträchtlichen Kosten verbunden. Deshalb wurde jetzt unter anderem auch das Widerrufsrecht ausgeweitet. dpa/nd
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