Selm. Die nordrhein-westfälische Polizei will einen Mann mit einem großen Löwenkopf-Tattoo am Unterarm nicht als Bewerber zulassen. Gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das in der Tätowierung keinen Hinderungsgrund für eine Bewerbung sah, legte das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei am Beschwerde ein. Nun entscheidet das Oberverwaltungsgericht in Münster über den Fall. Ein Sprecher des Landesamts in Selm sagte, Tätowierungen könnten die gebotene Neutralität der Polizei beeinträchtigen. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1062319.nrw-weiterhin-gegen-tattoos-bei-polizisten.html