Behrendt will Landesgesetz vorlegen

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 2 Min.

Ziemlich genau elf Jahre alt ist inzwischen das unter Rot-Grün im Bund verabschiedete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Opfern von Diskriminierung Klagemöglichkeiten gibt. Nun will Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) ein Landesdiskriminierungsgesetz (LADG) an dessen Seite stellen. »Es ist das wichtigste Gesetzesvorhaben aus meinem Bereich in dieser Legislaturperiode«, sagt Behrendt bei der Vorstellung des Arbeitsentwurfs im Rahmen der Grünen-Fraktionsklausur im brandenburgischen Kremmen. Es wird für den gesamten öffentlich-rechtlichen Bereich gelten. »Von der Säuglingsfürsorge bis zur Friedhofsverwaltung«, so Behrendt. Anlässe für Klagen Betroffener gäbe es viele. Zum Beispiel, wenn eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft ablehnt, in einem bestimmten Haus an eine Roma-Familie zu vermieten, weil sie Sorgen um die Ausgewogenheit der Bewohnerschaft hat.

Prinzipiell ist es bereits jetzt möglich, gegen diskriminierende Verhaltensweisen zu klagen, räumt Behrendt ein. Doch mit dem neuen Gesetz werden die Möglichkeiten ausgeweitet. So sollen auch Diskriminierungen wegen chronischer Erkrankungen, des Bildungsstandes oder Erwerbsstatus’ künftig einbezogen werden. Neben Schadenersatz sieht der Gesetzentwurf bei Klageerfolg auch eine angemessene Entschädigung vor.

Oft fällt es Betroffenen schwer, Diskriminierung zu beweisen. Es reicht daher, wenn die Verstöße gegen die Gleichbehandlung zumindest wahrscheinlich sind. Ein großer Schritt wäre das vorgesehene Verbandsklagerecht. Ein Antidiskriminierungsverband wie beispielsweise die Aidshilfe kann sowohl abstrakt gegen Regelungen klagen als auch in konkreten Fällen im Namen Betroffener.

»Die Verwaltung soll das Gesetz als Arbeitsauftrag für sich wahrnehmen, zu überprüfen, was in ihrem Vorgehen zu ändern ist«, wünscht sich Behrendt. Im Herbst beginnt die Abstimmung des Gesetzentwurfs mit den anderen Senatsverwaltungen. Auch die entsprechenden Verbände werden miteinbezogen. Bis zum Jahreswechsel soll die abgestimmte Senatsvorlage des Gesetzes vorliegen, danach wird er ins Parlament eingebracht. Es wäre das erste Landesgesetz zu diesem Thema.

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal