NSU-Prozess: Sicherungsverwahrung für Zschäpe?

Bundesanwaltschaft sieht Voraussetzungen bei der Angeklagten gegeben / Plädoyer auch nach sieben Tagen noch nicht abgeschlossen

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München. Die Bundesanwaltschaft hat am siebten Tag ihres Plädoyers im NSU-Prozess die volle Mittäterschaft der Hauptangeklagten Beate Zschäpe bekräftigt. Auch die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung lägen vor, sagte Oberstaatsanwältin Anette Greger am Freitag vor dem Oberlandesgericht München. Die konkreten Strafforderungen für die Angeklagten stehen aber noch aus.

Ohne Zschäpes Tatbeiträge hätten ihre Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht gezielt Zuwanderer ermorden, Sprengstoffanschläge verüben oder Banken ausrauben können, so Greger. Sie habe die rechtsradikalen Ziele des »Nationalsozialistschen Untergrunds« (NSU) - »die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern« und die Bundesrepublik Deutschland als Staat zu schädigen - geteilt.

Dass Zschäpe an den Tatorten nicht auftauchte, erklärte Greger damit, dass sich die Angeklagte nicht selbst gefährden wollte. Sie habe aber den Willen zur »Tatherrschaft« gezeigt - etwa, als sie Mundlos und Böhnhardt an dem Tag in München anrief, an dem die beiden den Gewerbetreibenden Theodoros Boulgarides erschossen. Zschäpe »bildete ein Drittel eines verschworenen Triumvirats«, sagte Greger.

Zusätzlich habe sich Zschäpe des versuchten Mordes schuldig gemacht, als sie am 4. November 2011 die Fluchtwohnung des NSU-Trios in Zwickau in Brand setzte. Sie habe dabei den Tod zweier Handwerker und ihrer betagten Nachbarin in Kauf genommen. Als Gruppentat des NSU gelte die Brandstiftung nicht mehr, weil der NSU nach dem Selbstmord Mundlos' und Böhnhardts am selben Tag aufgehört habe, zu existieren.

Für die mutmaßlichen Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben und Carsten S. bekräftigte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten den Tatvorwurf der Beihilfe zum neunfachen Mord. Wohlleben und S. sollen die Pistole vom Typ Ceska besorgt haben, die Mundlos und Böhnhardt bei den neun rassistisch motivierten Morden an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden verwendet hatten. Beihilfe könne schon begehen, »wer dem Täter ein entscheidendes Tatmittel willentlich an die Hand gebe und damit das Risiko einer Tat« erhöhe, sagte Weingarten.

Für den mitangeklagten mutmaßlichen Terrorhelfer André E. machte Weingarten Beihilfe zum schweren Raub und zu räuberischer Erpressung in zwei Fällen sowie zu Beihilfe zum versuchten Mord und Herbeiführens einer schweren Sprengstoffexplosion geltend. E. habe Wohnmobile für die NSU-Terroristen gemietet, mit denen sie zu zwei Überfällen und zum Sprengstoffanschlag auf das Geschäft einer iranischen Familie in Köln gefahren seien.

Der fünfte Angeklagte, Holger G., habe sich der Unterstützung einer rechtsterroristischen Vereinigung in drei Fällen schuldig gemacht, sagte Weingarten. G. habe dem Trio einen Führerschein, einen Reisepass und zwei Krankenkassenkarten organisiert. Eine der Karten sei für Zschäpe gedacht gewesen, die sie auch für zwei Zahnarztbesuche genutzt habe. »Das diente auch der Vereinigung«, also dem NSU, sagte Weingarten.

Strafmaße für die Angeklagten will die Bundesanwaltschaft erst am Ende ihres Plädoyers fordern. Prozessbeteiligte rechnen damit, dass die Anklagevertreter dafür etwa drei Stunden Zeit benötigen. Nach Abschluss des Verhandlungstages am Freitag können die Anträge nun frühestens beim ersten Prozesstag nach den Sommerferien des Gerichts am 12. September gestellt werden. Zschäpe droht lebenslange Haft. Die anderen Angeklagten müssen mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen. dpa/nd

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