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Richtigstellung

In dem Artikel »Zwist um die Tabuzone« von Hagen Jung (nd-Ausgabe vom 18. September) wird behauptet: »Sein Posting hatte für Bergemann Folgen: Er verlor seine Stelle als hauptamtlicher Wahlkreismitarbeiter von Rösler. Sie kündigte ihm nach fünfjähriger Zusammenarbeit.« Diese Behauptung ist falsch. Es gab nie eine Kündigung. Der Arbeitsvertrag von Herrn Bergemann ist schlichtweg ausgelaufen. Ein ne...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1064517.richtigstellung.html

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