Was Eltern über Computerspiele ihrer Kinder wissen sollten

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

  • Lesedauer: 3 Min.

Vielen Kindern und Jugendlichen bieten Videospiele Spaß und Unterhaltung. Aber das Eintauchen in die virtuelle Welt birgt auch Gefahren, zumal viele Spiele für Kinder ungeeignet sind. Fragen & Antworten, was Eltern darüber wissen sollten, sind im nd-ratgeber nachzulesen.

Soziales: Hartz-IV-Bezieher sollen ab Anfang kommenden Jahres mehr Geld bekommen. Das Bundeskabinett beschloss Anfang September 2017, den monatlichen Regelsatz für alleinstehende Langzeitarbeitslose zum 1. Januar 2018 von derzeit 409 Euro auf 416 Euro anzuheben. Die Grundsicherung für Paare soll von 368 Euro auf 374 Euro pro Partner steigen. Die nur geringfügige Anhebung wird allgemein kritisiert und eine neue Berechnungsmethode verlangt. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Voraussichtlich wird sich die Länderkammer Anfang November damit befassen.

Arbeit: Immer mehr Menschen geht es so: Feierabend zu haben bedeutet noch lange nicht, dass nichts mehr zu tun ist. Hier noch eine E-Mail vom Kollegen beantworten, dort noch eine WhatsApp-Nachricht lesen, und manchmal ruft sogar der Vorgesetzte am Wochenende an. E-Mail, SMS, WhatsApp – immer mehr Beschäftigte sind außerhalb der üblichen Arbeitszeit erreichbar. Das kann belastend sein, aber ganz stoppen lässt sich dieser Trend nicht mehr. Für Arbeitspsychologen ist klar: Erreichbarkeit muss reguliert werden. Einzelheiten finden sich im nd-ratgeber.

Wohnen: Weil viele Touristen Ferienwohnungen statt Hotelzimmer mieten, gibt es inzwischen zahlreiche Gesetze, die das in Großstädten verbieten. Betroffen davon sind auch Privatleute, die ihre Wohnung während des eigenen Urlaubs untervermieten wollen. Gerichte sehen das aber zum Teil anders als der Gesetzgeber. Die regelmäßige Untervermietung von Berliner Privatwohnungen an Touristen ist möglicherweise doch viel großzügiger erlaubt als es vom Berliner Senat vorgesehen ist. Zu dieser Einschätzung kommt eine Anwaltskanzlei, die für ihren Mandanten eine entsprechende Erlaubnis durchsetzte. Nachzulesen ist der Fall im nd-ratgeber.

Grund und Haus: Die Folgen des Sturmes »Xavier« sind noch allgegenwärtig. Und es ist nicht auszuschließen, dass derlei Unwetter immer wieder auftreten können. Noch nie haben Unwetter mit heftigen Regenfällen innerhalb so kurzer Zeit so hohe Schäden verursacht, sagte Wolfgang Weiler, der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), kürzlich bei der Vorstellung des neuen Naturgefahrenreports am in Berlin. Insgesamt sorgten Naturgefahren 2016 für versicherte Schäden von mehr als 2,5 Milliarden Euro. Auf die Sachversicherer entfielen dabei Schäden an Wohngebäuden, Hausrat, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft in Höhe von 1,9 Milliarden Euro. Über Maßnahmen, die vor Unwetterrisiken schützen können, informiert ein Experte im nd-ratgeber.

Familie und Steuern: 1984 hatte das Ehepaar R. ein gemeinschaftliches Testament verfasst, in dem sich die Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzten. Als Herr R. 30 Jahre später starb, dachte die Witwe nicht mehr an das Testament. Wie Gerichte in diesem und einem weitere Fall urteilten, ist im nd-ratgeber nachzulesen.

Geld und Versicherungen: Im Fahrwasser der Riester-Rente wird auch die Betriebsrente attraktiver. Gesetzliche Neuerungen sollen sie für kleinere Einkommen erschwinglich machen. Kein anderes Vorsorgeinstrument wird von Bundesbürgern so häufig gespielt wie die betriebliche Altersvorsorge. Sie gilt neben der staatlichen Rente, die durch politische Vorgaben an Umfang verliert, und der privaten Vorsorge als dritte Säule der Altersvorsorge. Einer von drei Beschäftigten, die Rücklagen für das Alter bilden, zahlt Beiträge in eine Betriebsrente. Weitere Informationen stehen im nd-ratgeber.

Verbraucherschutz: Eine Frau hatte einen Flug von Hannover über Frankfurt am Main nach Los Angeles gebucht. Ihr Zubringerflug aus Hannover landete zwar pünktlich in Frankfurt, aber aufgrund der ungünstigen Parkposition der Maschine auf dem Flughafengelände verpasste sie den Anschlussflug. Ist eine Ausgleichszahlung durch die Airline gerechtfertigt? Darüber musste das Gericht entscheiden, worüber der nd-ratgeber informiert.

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