nd-aktuell.de / 11.10.2017 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 16

Tepco muss Opfer entschädigen

Größte Sammelklage von Bürgern aus der Region Fukushima erfolgreich

Susanne Steffen, Tokio

Das Distriktgericht von Fukushima hat die Betreiberfirma des havarierten Atomkraftwerks Fukushima Daiichi und den japanischen Staat am Dienstag zur Zahlung von Schadensersatz für die psychische Belastung der Kläger durch den Unfall im März 2011 verurteilt. Es ist bereits das zweite Mal, dass ein Gericht den Staat mitverantwortlich für den schlimmsten Atomunfall seit Tschernobyl macht.

In dem am Dienstag verkündeten Urteil wurden der Staat und die AKW-Betreiberfirma Tepco zur Zahlung von insgesamt 500 Millionen Yen (3,78 Millionen Euro) an 3800 Kläger aufgefordert. Es war die größte von insgesamt rund 30 Sammelklagen im Zusammenhang mit der Fukushima-Katastrophe. In den meisten anderen Gerichtsverfahren steht das Urteil in der ersten Instanz noch aus.

Insgesamt haben mehr als 12 000 Menschen den Staat und die Tepco auf Schadensersatz verklagt. Das Distriktgericht Fukushima war bereits das zweite Gericht, das auch den japanischen Staat schuldig gesprochen und zu Schadenersatz verurteilt hat. Ein drittes Gericht in der Präfektur Chiba hatte im September den Staat dagegen von Schadenersatzzahlungen freigesprochen.

Die Kläger in Fukushima stammten aus unterschiedlichen Regionen der Präfektur. Einige haben ihre Heimat ohne offiziellen Evakuierungsbefehl verlassen, der Großteil war jedoch trotz der zum Teil stark erhöhten Strahlenwerte geblieben.

Die Kläger argumentierten, dass sie unter der psychischen Belastung litten, die entstanden sei, nachdem ihre Lebensumstände durch den Atomunfall in ihren Grundfesten erschüttert worden seien. Das Gericht folgte der Argumentation der Kläger, dass die Katastrophe hätte verhindert werden können, wenn das Indus- trieministerium Tepco aufgefordert hätte, die Notstromaggregate aus den Kellerräumen des Kraftwerks in höhere Stockwerke zu verlegen. Denn eine offizielle Studie aus dem Jahr 2002 hatte gewarnt, dass das Risiko besteht, dass ein bis zu 15,7 Meter hoher Tsunami das Kraftwerk trifft. Im Jahr 2008 habe eine weitere Studie gewarnt, dass ein Tsunami möglicherweise einen Stromausfall in dem AKW auslösen könnte. Wieder seien keine Vorkehrungen getroffen wurden, so die Kläger.

Sowohl die Regierung als auch Tepco hatten dagegengehalten, dass diese Einschätzung kein etabliertes Wissen gewesen sei und dass der Tsunami nicht vorhersehbar gewesen sei. Am 11. März 2011 traf dann aber tatsächlich ein 14 Meter hoher Tsunami das Kraftwerk und zerstörte sämtliche Kühlsysteme. Die Folge war eine dreifache Kernschmelze, bei der große Mengen an Radioaktivität freigesetzt wurden. In einem Umkreis von 20 Kilometer wurde die Region um das Kraftwerk evakuiert. Noch immer verbietet der Evakuierungsbefehl mehr als 50 000 Menschen die Rückkehr in ihre Häuser.

Doch auch in vielen Regionen, die keinen Evakuierungsbefehl erhalten hatten, wurden zum Teil stark erhöhte Strahlenwerte gemessen. In diesen Regionen entschlossen sich viele Menschen freiwillig, ihre Heimat zu verlassen.

Die Kläger, die nicht aus der ehemaligen Sperrzone stammen, hatten ferner gefordert, dass Tepco und Japans Regierung dafür sorgen, dass die Strahlenwerte in der Umgebung ihrer Häuser wieder auf das Niveau vor dem Unfall zurückgeht. Diese Forderung wies das Gericht jedoch ab.