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Gericht: Keine Einwände bei Gleichstellungsgesetz

Greifswald. Das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist verfassungskonform. Das Verfassungsgericht in Greifswald wies die Beschwerde eines Landesbeamten als unbegründet zurück. Der Mann hatte geklagt, da nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden und auch nur von Frauen gewählt werden können. Er sah sich dadurch diskriminiert. Nach Ansicht der Rich...

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