nd-aktuell.de / 11.10.2017 / Berlin / Seite 10

Kein Platz fürs Fantastic Foxhole Hostel

Nach monatelangem Rechtsstreit schließt Neukölln Beherbergungsbetrieb in der Weserstraße

Johanna Treblin

Drei Schlafkojen links, drei Schlafkojen rechts. Schwarz-Weiß-Aufnahmen zeigen mehrere Männer, die durch den Eingang in das Hinterhaus treten. Direkt hinter der Tür befinden sich mehrere Etagenbetten. In einem liegt ein Mann mit Vollbart und schläft ruhig weiter. Die Fotos aus einer Überwachungskamera hat Alexander Skora auf dem Kurznachrichtendienst Twitter veröffentlicht. Dazu schrieb er: »Sofortige Absetzung von JochenBiedermann GrüneBerlin - mit Nazi-& Stasi-Methoden Montag früh JamaikaKoalition in Frage gestellt«.

Skora ist Eigentümer und Verwalter des Hauses in der Weserstraße 207. Dort befand sich seit dem Frühjahr das Fantastic Foxhole Hostel. Am Montagmorgen wurde es »unter Anwendung des unmittelbaren Zwangs« - mit Hilfe der Polizei - durch den Bezirk Neukölln geschlossen.

Auch einen Tag später bleibt Skora dabei, dass Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) Nazimethoden angewendet habe. »Am frühen Morgen die Menschen aus ihren Betten werfen - das haben die Nazis genauso gemacht.«

Seit Monaten streiten sich Skora und der Betreiber des Hostels, Hagen Wittenborn, mit dem Bezirk auf der anderen Seite darüber, ob das Hostel weitergeführt werden darf. Beide Seiten werfen sich gegenseitig vor, immer neue Argumente für ihre Sicht der Dinge zu finden. Zuletzt hatte das Berliner Verwaltungsgericht die Klage auf Weiterbetrieb abgelehnt, und das Oberverwaltungsgericht hatte die Entscheidung bestätigt. Weder für die ursprünglich vorhandenen 33 Betten noch für die reduzierte Anzahl von zwölf Betten läge ein Nutzungsrecht und eine Baugenehmigung vor. Das Gericht stellt zudem fest, dass das Hostel in einem Wohngebiet liegt und unzumutbare Lärmbelästigungen zu erwarten seien.

Von Lärmbelästigungen könne aber keine Rede sein, sagt Skora dem »nd«. »Bei mir sind keine Beschwerden über Lärm eingegangen.« Zudem hätten unmittelbare Anwohner des Hostels ihm versichert, dass der Betrieb keinen Lärm verursache. Dass Lärmbeschwerden beim Baustadtrat eingegangen sind, bezweifelt Skora nicht. Das seien aber die Mieter aus dem Vorderhaus, die gar nichts von möglichem Hostel-Lärm im Hinterhaus mitbekommen könnten. Sie hätten sich mit Biedermann »vernetzt« und gemeinsam Strategien entwickelt, um gegen das Hostel vorzugehen. Nachbarn widersprechen Skora. Dem »nd« sagte ein Vertreter der Nachbarschaftsinitiative Weserkiez, »es haben sich bereits vielfach seit einiger Zeit unterschiedliche Mieter seines Hauses über den Lärm von Bar, Hostel und Club bei Herrn Skora beschwert«.

Nun spricht Skora von einer Räumung und beklagt, dass diese nicht durch einen Gerichtsvollzieher angekündigt worden sei. »Der Bezirk macht lustig, was er will«, sagt Skora am Dienstag. »Das hat nichts mit einem Rechtsstaat zu tun.«

Biedermann widerspricht: »Wir haben das angekündigt.« Anfang September sei dem Betreiber ein entsprechendes Schreiben zugegangen. »Herr Skora missachtet vollkommen, dass wir uns im Verwaltungsrecht befinden.« Einen Gerichtsvollzieher müsse eine Privatperson heranziehen, um Menschen aus dem eigenen Wohneigentum zu räumen, die sich dort rechtswidrig befinden. Hier gehe es aber um etwas anderes. »Wir haben geprüft, ob das Hostel gebietsverträglich ist«, sagt Biedermann. Und das Ergebnis laute: »Nein.« Gegen das Hostel hätten letztlich stadtplanerische Gründe gesprochen. Und dass das Bezirksamt damit im Recht sei, hätten sowohl das Verwaltungs- als auch das Oberverwaltungsgericht bestätigt.

»Ich hätte mir und uns und den Gästen diese Aktion gerne erspart«, sagt Biedermann bezüglich der Schließung am Montagmorgen. Der Betreiber habe aber monatelang das Recht gebrochen. Das könne man ihm nicht durchgehen lassen.

Zu den Vorwürfen von Skora, hier seien Nazi- und Stasimethoden angewendet worden, will sich Biedermann nicht äußern. Zum Ton, den Skora angeschlagen hat, sagt er: »Die Betreiber haben sich verrannt. Das zeigt sich an der Form der Auseinandersetzung.«