Urteil: EU darf Milchabgabe behalten

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München. Deutschlands Milchbauern dürfen sich keine Hoffnung mehr auf die Rückzahlung von über 300 Millionen Euro Strafgebühr machen, die die EU wegen Überproduktion von den Landwirten kassiert hatte. Das entschied der Bundesfinanzhof. Ein Milchbauer scheiterte mit dem Versuch, die sogenannte Superabgabe für die Überschreitung der Milchquote 2014/15 zu kippen. Bauern mussten sie zahlen, wenn sie ihre Quote überschritten hatten - die genaue Höhe wurde erst nachträglich festgelegt. Die Quote wurde 2015 abgeschafft. Der Kläger argumentierte, dass die EU nach der Abschaffung keine Abgabe mehr hätte verlangen dürfen. dpa/nd

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