Biokontrollen auch bei Onlinehandel Pflicht
Luxemburg. Onlinehändler, die Bioprodukte vertreiben, müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ihre Waren kontrollieren lassen. Die Anwendung gängiger Melde- und Kontrollvorschriften auf den Online- und Versandeinzelhandel sei vollkommen gerechtfertigt, erklärten die Luxemburger Richter am Donnerstag. Nach geltendem Recht dürfen EU-Staaten Einzelhändler unter bestimmten Umständen von Bioproduktkon- trollen ausnehmen. Diese Ausnahmen seien auf den Onlinehandel aber nicht anwendbar, erklärten die Richter. Denn wenn Bioprodukte etwa von Versandhändlern gelagert sowie von Dritten ausgeliefert würden, bestehe ein erhebliches Risiko, dass Waren umetikettiert, vertauscht oder verunreinigt werden könnten. dpa/nd
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