Schweinemast ausgebremst

Gericht stoppt im uckermärkischen Haßleben geplante Anlage für 37.000 Tiere

  • Tomas Morgenstern
  • Lesedauer: 3 Min.

Nach ganztägiger Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Potsdam am Montagabend die im Jahr 2013 durch das Landesumweltamt erteilte Genehmigung für die geplante Schweinemastanlage in Haßleben (Uckermark) aufgehoben. Wie Gerichtssprecher Peter Langer am Dienstag dem »nd« bestätigte, ist die Mastanlage mit einer Kapazität von 37.000 Schweinen aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht zulässig. Das Gericht gab damit der Klage von Umweltaktivisten und Tierschützern gegen das Landesumweltamt statt.

Der Richterspruch dürfte für den Investor, einen Unternehmer aus den Niederlanden, sehr ernüchternd gewesen sein. »Das Vorhaben ist schlicht am Bauplanungsrecht gescheitert«, so der Gerichtssprecher. Das Landesumweltamt als Genehmigungsbehörde und der Investor könnten in dem Verfahren nun beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung der Berufung beantragen.

Die Gegner der geplanten Schweinemast in Haßleben feiern das vorläufige Aus für das Vorhaben als Erfolg. »Die Kombination aus Bürger- und Verbandsengagement hat nach langer Zeit zu diesem Erfolg geführt«, kommentierte Kläger-Anwalt Peter Kremer am Dienstag das Urteil. Die Vorsitzende des Landestierschutzverbandes, Renate Seidel, sagte: »Was zählt, ist, dass in Haßleben auch weiterhin keine Schweine unter tierschutzwidrigen Bedingungen leiden müssen: zusammengepfercht in engen Ställen, ohne Licht und ohne geeignete Beschäftigung.«

Gegen die Massentierhaltung in Haßleben hatten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) und der Deutsche Tierschutzbund geklagt. Sie wurden unter anderem von der Bürgerinitiative »Kontra Industrieschwein«, der Albert-Schweitzer-Stiftung und dem Landestierschutzverband Brandenburg unterstützt.

Die Genehmigung der Schweinemastanlage durch das brandenburgische Landesumweltamt habe nach Auffassung der klagenden Verbände gegen Vorschriften des Umweltschutzes, des Tierschutzes, des Brandschutzes und des Planungsrechts verstoßen, hieß es beim BUND.

Bereits seit rund 14 Jahren wird um die Pläne gestritten, auf dem Gelände des ehemaligen DDR-Großbetriebs VEB Schweinezucht- und Mastkombinat (SZM) »Freundschaft« die Schweinemast wiederzubeleben. Dort hat man einige Erfahrungen damit, in welchem Ausmaß derart groß dimensionierte Anlagen das Umland beeinträchtigen: das SZM Haßleben war seinerzeit sogar für die Haltung von mehr als 174.000 Schweinen ausgelegt. Gegner befürchteten jetzt, dass Luft, Böden und Grundwasser durch Tiertransporte, Gülle und sonstige Umweltbelastungen erneut Schaden nehmen.

Brandenburgs Bauernbund, der sich als Interessenvertretung der Familienbetriebe versteht, begrüßte die Aufhebung der Genehmigung und forderte die Landesregierung auf, Konsequenzen zu ziehen. »Wir brauchen eine Initiative zur Änderung des Baugesetzbuches, die den Bau überdimensionierter Anlagen im Außenbereich erschwert«, sagte Vorstand Reinhard Benke. »Und wir brauchen endlich positive Signale für die bäuerlichen Tierhalter, dass moderne Tierproduktion in vernünftigen Größenordnungen politisch gewollt ist.«

Wie sich bereits absehen lässt, ist mit dem Richterspruch die Auseinandersetzung um die Schweinemastanlage in Haßleben längst nicht beendet: Sowohl das Landesumweltamt als auch der Investor haben bereits angekündigt, Berufung einlegen zu wollen. Kläger-Anwalt Peter Kremer rechnet mit einer endgültigen Entscheidung nicht in den kommenden zwei oder drei Jahren. Der Streit könne bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen, sagte er. mit Agenturen Kommentar Seite 4

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