nd-aktuell.de / 27.10.2017 / Berlin / Seite 10

Gesellschafter für Tegel-Schließung

Außerordentliche Versammlung nach Volksentscheid bringt keinen Kurswechsel

Wilfried Neiße und Martin Kröger

Das klare Votum der Berliner beim Volksentscheid über die Offenhaltung des Flughafens Tegel ändert nichts an den Schließungsplänen der Flughafengesellschafter Berlin, Brandenburg und dem Bund. Das wurde am Donnerstag nach einer außerordentlichen Versammlung der Gesellschafter der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg im Potsdamer Finanzministerium deutlich.

Danach erklärten alle Gesellschafter, dass sie weiter an dem sogenannten Single-Airport-Konzept für die Hauptstadtregion festhalten wollen. Zwar achte Brandenburg das »plebiszitäre Votum der Hauptstadt«, sagte Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (LINKE). Doch habe er als Finanzminister die Interessen Brandenburgs und des brandenburgischen Steuerzahlers zu vertreten. Ein Weiterbetrieb des Flughafens Tegels würde allein von der märkischen Seite einen weiteren Zuschuss von 500 Millionen bis 700 Millionen Euro erfordern. Ohne eine solche finanzielle »Zuführung« wäre der Doppelbetrieb nicht möglich. Ihm fehle »die Fantasie« für einen solchen Schritt, sagte Görke. Und ihn freue es, dass sich die Vertreter der Bundesregierung in der Sitzung nicht anders geäußert hätten.

Nach dem Berliner Volksentscheid für den Weiterbetrieb des Flughafens hatte der rot-rot-grüne Senat die außerplanmäßige Gesellschafter-Versammlung beantragt, um darüber zu verhandeln, wie mit dem Votum umzugehen sei. Beim Volksentscheid am 24. September dieses Jahres stimmten rund 56 Prozent für die Offenhaltung des alten Cityflughafens. Nach der bisherigen Planung der drei Gesellschafter muss Tegel spätestens sechs Monate nach der Eröffnung des neuen Großflughafens BER in Schönefeld schließen. Da die Berliner im Volksentscheid nicht über einen konkreten Gesetzestext abgestimmt haben, sondern lediglich eine Empfehlung an den Senat ausgesprochen haben, ist der Volksentscheid nicht rechtlich bindend. Gleichwohl hat der Senat in Berlin immer betont, das Votum ernstzunehmen und alle Möglichkeiten zu erwägen, das Ergebnis der Abstimmung umzusetzen. Genau deshalb hatte das Land Berlin die beiden anderen Gesellschafter zu der außerordentlichen Sitzung eingeladen.

Der Vertreter Berlins in der Gesellschafterversammlung, Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD), verwies nach dem Treffen darauf, dass das Ergebnis des Volksentscheids den weiteren Ausbau des BER nicht berühre und dieses Votum auch kein Diskussionsgegenstand der Landesplanung sei. Er habe lediglich ausloten wollen, inwieweit nach dem Volksentscheid die Mitgesellschafter über eine Änderung des sogenannten Konsensbeschusses zu verhandeln bereit seien. Laut Konsensbeschluss aus dem Jahr 1996 darf es nur einen Flughafen in der Region geben - eben jenen Single-Airport.

Der Konsensbeschluss bleibt auch nach dem Treffen vom Donnerstag weiterbestehen. »Dieser Konsensbeschluss bleibt die Grundlage, obwohl die Verhandlungen nicht beendet sind«, sagte Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen.