nd-aktuell.de / 01.11.2017 / Ratgeber / Seite 28

Rechte bei Airline-Insolvenz und Naturkatastrophen

Leserfragen

Über die Rechte der Verbraucher in Folge der Insolvenz von Air Berlin und bei Naturkatastrophen im Urlaubsland wie im Falle des aktiven Vulkan auf Bali gibt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg (vzb) Auskunft:

Ich habe vor dem Insolvenzantrag bei Air Berlin Tickets gebucht. Weshalb bekomme ich mein Geld jetzt nicht zurück, obwohl mein Flug ersatzlos gestrichen wurde?

Arnold F., Fürstenwalde

Mit dem Insolvenzantrag fallen auch bereits gezahlte Tickets in die Insolvenzmasse, denn das zu diesem Zeitpunkt bei Air Berlin vorhandene Vermögen soll nun im Sinne aller Gläubiger vor weiteren Verlusten geschützt werden. Wer einen Flug gebucht hat, der nicht durchgeführt wurde, kann seine Forderung sowie Ansprüche nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung nach Eröffnung des Verfahrens zur Insolvenztabelle anmelden. Allerdings werden die Ansprüche der Fluggäste nachrangig bedient. Die Erfahrungen der Verbraucherzentrale zeigen, dass sie daher kaum mit einer Rückzahlung rechnen können.

Ich habe vor Monaten eine Pauschalreise auf die Insel Bali gebucht. Das Auswärtige Amt spricht derzeit keine Reisewarnung für Bali aus, obwohl nach Medienberichten viele Einheimische wegen des dort aktiven Vulkans derzeit evakuiert werden. Kann ich meine Reise kostenfrei stornieren? Jutta W., Berlin

Der Vulkan Mount Agung liegt relativ weit entfernt von den bekannten Urlaubszentren um die Städte Kuta und Ubud. Nach aktuellen Meldungen des Auswärtigen Amtes bestehen derzeit keine Beeinträchtigungen außerhalb der Sperrzone rund um den Vulkan sowie des Flugverkehrs. Deswegen müssen Urlauber mit Stornogebühren rechnen, wenn sie jetzt ihre Reise in diese Gegend stornieren wollen. Das sich das täglich ändern kann, sollten Reisende die aktuelle Medienberichte und die Reisehinweise unter www.auswaertiges-amt.de[1] verfolgen. Wem die Reise dennoch zu unsicher scheint, der kann seinen Reiseveranstalter um eine kulante Umbuchung in ein anderes Urlaubsland bitten.

Links:

  1. http://www.auswaertiges-amt.de