Flexibles Tagelöhnertum

Unternehmen unterlaufen häufig Regelungen zu Arbeit auf Abruf

  • Rainer Balcerowiak
  • Lesedauer: 4 Min.

Es gibt viele Formen prekärer Beschäftigung in Deutschland. In der öffentlichen Debatte geht es dabei hauptsächlich um Minijobs, Leiharbeit, Scheinselbstständigkeit durch Werkverträge und sachgrundlose Befristungen. Weniger bekannt ist, dass bis zu 1,5 Millionen Angestellte zwar sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge haben, in denen allerdings »kapazitätsorientierte, variable Arbeitszeiten« vereinbart sind.

Geregelt ist diese Form der prekären Beschäftigung im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Dort heißt es: »Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat ( (..) Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine (Mindest)Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.«

Zwar wird der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitzuteilen. Doch davon kann auf tarifvertraglicher und betrieblicher Ebene abgewichen werden. Und natürlich können Beschäftigte »freiwillig« auf die Einhaltung der Mindestfristen verzichten. Selbst das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) spricht in diesem Zusammenhang davon, »dass das in Richtung eines modernen Tagelöhnertums geht«.

Für die Unternehmen bedeutet Arbeit auf Abruf beträchtliche Kostenvorteile, da sie »unproduktive« Anwesenheitszeiten mit wenig oder gar keinem Arbeitsanfall nicht mehr vergüten müssen und Personal einsparen können. Besonders verbreitet ist Arbeit auf Abruf im Einzelhandel, in der Gastronomie und in der Logistikbranche. In einer ZDF-Reportage berichtete eine Verkäuferin der Modekette H&M, was dies für sie bedeutet: »Es gibt Monate, da arbeite ich 40 Stunden, manchmal 90, 100 oder sogar 150. Mal verdiene ich 400 Euro, mal 1100 Euro. Auf solch einem Vertrag kann ich doch kein Leben aufbauen.« Alternativen gebe es kaum, da derartige Verträge mittlerweile überall in der Branche üblich seien.

H&M ist sicherlich nur die Spitze des Eisbergs, doch dort sind die Verhältnisse besonders krass. Zwar unterliegt die Modekette in Nordrhein-Westfalen einem von ver.di ausgehandelten Tarifvertrag für den Einzelhandel, der für »Flex-Kräfte« eine Mindestarbeitszeit von vier Stunden pro Tag und 18 Stunden in der Woche vorsieht. Doch dies werde systematisch unterlaufen, berichtete der Journalist Werner Rügemer anlässlich einer Protestaktion am 13. Oktober vor 25 H&M-Filialen über das Ergebnis der Recherchen des Journalisten-Kollektivs correctiv. »Kurzfristige Änderungen werden telefonisch durchgegeben. Jeder Mitarbeiter muss jeden Tag auf dem Dienstplan nachgucken: Hat sich was geändert? Muss ich schon morgen kommen statt übermorgen? Um 18 Uhr statt um 16 Uhr? Diese Woche auch am Samstag? Oder am Sonntag?« Die Filialleiter hätten auch das Recht, die Mitarbeiter im Urlaub anzurufen und Änderungen der Arbeitszeiten anzuordnen. Wer nicht gleich superflexibel jeder Änderung zustimme, könne bestraft werden. »Dann wird man oft kurzfristig zum Einspringen verdonnert«, so Rügemer. Oder man bekomme gar keine zusätzlichen Stunden und bleibe so auf den zehn Wochenstunden sitzen, die im Arbeitsvertrag garantiert werden. Zudem seien die meisten Arbeitsverträge befristet, was die Betroffenen zusätzlich einschüchtere. Das erschwere auch erheblich die Bildung von Betriebsräten, die diesen Wildwuchs eindämmen könnten.

Bei den Gewerkschaften ist das Problem bekannt. Doch der Organisationsgrad in den betroffenen Branchen ist extrem schwach. So sieht man vor allem juristische Handlungsmöglichkeiten, da viele bekannte Praktiken bei der »Arbeit auf Abruf« mit guten Erfolgsaussichten vor Arbeitsgerichten angefochten werden könnten. Doch bislang finden sich kaum Beschäftigte, die bereit sind, diesen Weg zu gehen. Bei den Arbeitgeberverbänden hüllt man sich weitgehend in Schweigen, wie ZDF ZOOM und correktiv berichten. Es werde eher lapidar auf die geltenden Gesetze verwiesen und die Vorteile der »Flexibilisierung« der Arbeit gepriesen.

Zwar räumte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen im September 2017 ein, dass »Arbeit auf Abruf nach aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen einen negativen Einfluss auf Gesundheit und Work-Life-Balance haben kann«. Dennoch plane man derzeit »keine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen«. Denn die Gestaltung flexibler Arbeitszeitregelungen sei Ausdruck der Vertragsfreiheit. Die gesetzlichen Regeln zu »Arbeit auf Abruf« spiegelten die Erkenntnis wieder, dass eine »wettbewerbsfähige Wirtschaft auch flexible Jobs braucht, um auf Schwankungen reagieren und Nachfragespitzen abdecken zu können«.

Besser konnte das von Andrea Nahles (SPD) geführte Arbeitsministerium wohl kaum dokumentieren, dass man sich nahezu uneingeschränkt den Kapitalinteressen verpflichtet fühlt.

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