Staat kann sich Kredit an Air Berlin wieder holen

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Die Rückzahlung des staatlichen Überbrückungskredits für die insolvente Air Berlin ist nach einem Bericht der »Bild am Sonntag« nicht gefährdet, da die staatliche Förderbank KfW »dingliche Sicherungen« auf den Verkaufserlös der Fluggesellschaft eintragen hatte. Damit habe die KfW ein Pfandrecht und dürfe zuerst die Kreditsumme plus Zinsen einziehen, sobald der Kaufpreis an Air Berlin fließt. Der Rest stehe dann für Verfahrenskosten und sonstige Gläubiger zur Verfügung. Die Fluggesellschaft hatte Mitte August Insolvenz angemeldet. Der Flugbetrieb wurde bis Ende Oktober dank des staatlichen Überbrückungskredits in Höhe von 150 Millionen Euro aufrecht erhalten. Derzeit läuft der Verkauf der Air-Berlin-Flotte an Lufthansa und Easyjet. AFP/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal