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Der Videobeweis solle nicht nur bei »klaren Fehlern« der Fußballschiedsrichter eingefordert werden, sondern bereits in »schwierigen Situationen«, wenn der Video-Assistent »starke Zweifel« an der Berechtigung einer Entscheidung habe, war bekannt geworden. Gegebenenfalls sollten »Bedenken« ausreichen für die Überprüfung. Mitunter wäre auch ein »ungutes Bauchgefühl« nicht zu vernachlässigen. Falls irgendjemand im Stadion »meine, es sei vielleicht besser« nachzusehen, sei der Videobeweis anzuwenden. Ganz bestimmt aber, wenn niemand in Köln »etwas dagegen habe«. Sicherheitshalber sei die Überprüfung durch die Kölner Video- Assistenten nicht nur auf das »gesamte Spielgeschehen«, sondern auch auf die »Vorgänge in der Kabine« auszuweiten. »Schwierige Situationen« gebe es im Übrigen überall auf der Welt, da könne der Videobeweis hilfreich sein. Die Kölner Weltregierung gab nun allerdings bekannt, künftig auf den Videobeweis verzichten zu wollen, den habe sie nicht nötig. rst

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