Aufsichtspflicht, Haftung und Unfallschutz

Was Eltern wissen sollten: Schäden beim St. Martins-Umzug

Hinweise geben Experten der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH:

Aufsichtspflicht: Kita oder Eltern?

Der große Tag ist gekommen. Kinder können Laternen durch die Dunkelheit marschieren. Neben den Erziehern begleiten sie dabei häufig auch ihre Eltern. Doch wer ist für die Aufsichtspflicht zuständig? »Mit der Anmeldung in einer Kita übergeben die Eltern die Aufsichtspflicht vertraglich an den Kita-Träger. Dies gilt jedoch nur während der regulären Betreuungszeiten der Einrichtung, also tagsüber«, erklärt Michaela Rassat. »Begleiten Eltern ihre Sprösslinge außerhalb der üblichen Betreuungszeiten beim Laternenumzug, liegt die Aufsichtspflicht bei ihnen.« Zerkratzt ein Kind etwa mit seinem Laternenstab den Lack eines Autos, kann es zur Haftung seitens der Eltern kommen.

Anders, wenn die Eltern ihre Kinder nicht begleiten od...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.