nd-aktuell.de / 14.11.2017

Berliner Senat stellt Humanistenverband mit Kirchen gleich

60.000 Schüler besuchen in Berlin humanistischen Lebenskundeunterricht / CDU stellt sich gegen Gleichstellung mit Kirchen

Berlin. Der Berliner Landesverband des Humanistischen Verbandes (HVD) wird künftig den großen christlichen Kirchen rechtlich gleichgestellt. Der Senat stimmte am Dienstag dem Vorschlag von Kultursenator Klaus Lederer (Linke) zu, dem HVD den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen. Damit erhält erstmals in der Geschichte des Landes Berlin eine Weltanschauungsgemeinschaft diesen privilegierten Status. Damit verbunden sind etwa das Recht zum Steuereinzug bei den eigenen Mitgliedern, ein eigenes Dienstrecht für Mitarbeiter sowie Privilegien beim Immobilienerwerb.

Der Humanistische Verband versteht sich als Vertretung der religionsfreien Bevölkerung. Der Verband hat nach eigenen Angaben in Berlin und Brandenburg mehr als 13.000 Mitglieder. In seinen mehr als 60 Einrichtungen und Projekten sind 1.200 Hauptamtliche und weitere 1.000 Ehrenamtliche aktiv. Den Humanistischen Lebenskundeunterricht des Verbandes besuchen in Berlin nach eigenen Angaben mehr als 60.000 Schüle

Lederer betonte, das Bemühen des HVD um eine freigeistige humanistisch-wissenschaftliche Weltanschauung sei eine wichtige Bereicherung »in der kulturell vielfältigen, multireligiösen und eben auch säkularen Stadt Berlin«. Ein früherer Antrag des Verbandes auf Verleihung des Körperschaftsstatus war Ende der 1990er Jahre unter einer CDU-geführten Kulturverwaltung noch abgelehnt worden.

Der langjährige Präsident des Verbandes, Bruno Osuch, sprach von einem »historischen Schritt in Richtung völlige Gleichbehandlung« von konfessionsfreien Humanisten mit den christlichen Kirchen. Katrin Raczynski vom Vorstand des HVD Berlin-Brandenburg mahnte mit dem neuen Status an, die aktuelle Zusammensetzung des Rundfunkrates Berlin-Brandenburg oder der Berliner Ethik-Kommission zu überdenken. Neben den Religionsgemeinschaften müssten auch die Konfessionsfreien dort einen Sitz haben »und von uns vertreten werden«.

Handlungsbedarf gebe es auch bei der Katastrophen- und Krankenhausseelsorge, wo bislang hauptsächlich Theologen tätig seien. Hier brauche es Alternativen für die religionsfreien Bürger der Stadt, sagte Raczynski.

Die Sprecherin der evangelischen Landeskirche, Heike Krohn-Bräuer, sagte, allen Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften stehe der Weg offen, unter bestimmten Bedingungen Körperschaft des öffentlichen Rechts zu werden. »Daran wird deutlich, dass der Körperschaftsstatus kein Privileg der Kirchen ist«, sagte Krohn-Bräuer dem Evangelischen Pressdienst (epd). Es wäre allerdings ein Missverständnis, wenn der HVD sich »als Vertretung all derer auffassen würde, die keiner Religionsgemeinschaft angehören«.

Auch der Sprecher des Erzbistums Berlin, Stefan Förner, betonte, der HVD könne aus dem neuen Status keinen »Alleinvertretungsanspruch für alle nicht-kirchlich Gebundenen reklamieren«. Er könne »auch nur für seine Mitglieder sprechen und handeln«, sagte Förner dem epd.

Die Berliner CDU warnte dagegen vor einer Gleichstellung des HVD mit den Kirchen. Die Anerkennung der Humanisten als Körperschaft des öffentlichen Rechts sei nicht zielführend, erklärte die kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Cornelia Seibeld. Der Status der Kirchen sei historisch begründet und leite sich aus der Verfassung ab.

Seibeld betonte, nicht jedem Verband, der sinnvolle Aufgaben übernimmt, könne deswegen eine entsprechende Anerkennung zuteilwerden. Eine Gleichstellung mit den Kirchen sei daher aus Sicht der CDU weder geboten noch wünschenswert.

Der HVD Berlin-Brandenburg bemühte sich schon seit Jahren um eine Gleichstellung mit den Kirchen. 1997 stellte der HVD den ersten Antrag auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Gegen die Ablehnung klagte der Verband ohne Erfolg vor dem Verwaltungsgericht. Hingegen ist der Verband nach eigenen Angaben in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und in Niedersachen als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. epd/nd