Haft für Brandanschlag auf Asylheim gefordert

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Potsdam. Im Prozess um den Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Jüterbog (Teltow-Fläming) hat die Staatsanwaltschaft viereinhalb Jahre Haft gefordert. Der 21-jährige Angeklagte habe im Oktober 2016 gemeinsam mit einem 19-Jährigen zwei Molotowcocktails auf das Heim geworfen, sagte Staatsanwältin Susanne Gunia am Freitag in ihrem Plädoyer. Anstifter sei der 41-jährige Vater des Angeklagten gewesen. Dem Vater und dem Sohn bescheinigte Gunia eine rechtsextreme und rassistische Gesinnung. Der 21-Jährige hatte sich im Prozess zunächst als Alleintäter dargestellt. Eine Zeugin gab jedoch im Oktober vor Gericht Hinweise auf die Mittäterschaft des Vaters und des 19-Jährigen. Gegen diese werden gesonderte Verfahren geführt. Der Vater sitzt in Untersuchungshaft. Bei dem Brandanschlag war niemand verletzt worden. Betreuer hatten das Feuer löschen können. Verteidiger Torsten Kauer beteuerte, sein Mandant sei »kein Rechtsradikaler«. Er habe sich zu dem Anschlag überreden lassen. »Er wollte nicht als Looser dastehen und von seinem Vater endlich einmal Anerkennung bekommen«, erklärte Kauer. dpa/nd

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