nd-aktuell.de / 22.11.2017 / Ratgeber / Seite 28

Neue TÜV-Pflichtuntersuchung

Ab Januar 2018

Die Prüforganisationen wie TÜV und Co. müssen ab Januar 2018 bei der Hauptuntersuchung beim Abgas wieder genauer hinschauen. Der alleinige Blick auf den Laptop reicht dann nicht mehr aus. Der Schadstoffausstoß wird fortan bei allen Kraftfahrzeugen wieder direkt am Auspuff gemessen.

Die Abgasuntersuchung für Pkw soll ab 2018 wieder strenger werden. So hat der Bundesrat die Wiedereinführung der generellen Endrohrmessung zum Jahreswechsel beschlossen. Demnach muss das Funktionieren der Abgasreinigung im Rahmen der Hauptuntersuchung wieder mit einer Sonde direkt am Auspuffendrohr kontrolliert werden.

Für jene Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem Jahr 2006 ist diese Messung per Sonde aktuell nicht obligatorisch. Bei ihnen wird lediglich der elektronische Fehlerspeicher des On-Board-Diagnose-Systems (OBD) ausgelesen. Nur wenn dabei Unstimmigkeiten auftreten, wird zusätzlich eine Kontrolle des Abgases mittels Endrohrmessung durchgeführt.

Hintergrund für die Wiedereinführung der generellen Sondenmessung sind nicht zuletzt die Erfahrungen aus den Abgasskandalen, die die Grenzen der elektronischen Kontrolle aufgezeigt haben. Mit einer NOx-Messung am Endrohr im Rahmen der AU ist jedoch vorerst nicht zu rechnen. Stickoxide entstehen in Motoren vor allem unter Volllast, was auf dem HU-Prüfstand nur schwer zu simulieren ist. Gemessen werden daher vor allem der Kohlenmon- oxid- und der Rußgehalt.

Die Diskussion um eine Renaissance der Endrohrmessung ist im Kern jedoch älter als der Dieselskandal. Sie wird auf EU-Ebene seit ihrer Abschaffung für neuere Autos Mitte 2006 immer wieder diskutiert. Zu den Befürwortern zählen neben Werkstattausrüstern auch die Prüforganisationen.

Gegner befürchten höhere Kosten für Autofahrer und halten diese Pläne für Geldschneiderei. Der Aufwand für den einzelnen Kunden dürfte sich aber in Grenzen halten, Experten rechnen mit einem einstelligen bis niedrig zweistelligen Eurobetrag. nd