nd-aktuell.de / 29.11.2017 / Politik / Seite 11

CDU am Rhein bekommt neuen Ärger

Datenschutzbeauftragter leitet Verfahren ein

Mainz. Die CDU-Spendenaffäre in Rheinland-Pfalz beschäftigt nun auch den Datenschutzbeauftragten des Landes: Nach der Veröffentlichung amtlicher Dokumente mit Angaben zu Familienmitgliedern des ehemaligen Geheimagenten Werner Mauss hat der oberste Datenschützer in Rheinland-Pfalz ein Verfahren gegen den Landesverband der CDU eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, dass die Partei in der vergangenen Woche gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen habe, sagte der stellvertretende Datenschutzbeauftragte Helmut Eiermann am Montag der dpa. Über den Vorgang hatte zuerst die »Rhein-Zeitung« berichtet.

Wegen der laufenden Ermittlungen gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Peter Bleser in der Spendenaffäre verschickte die CDU Rheinland-Pfalz am 22. November amtliche Dokumente an Medien, in denen Namen und Geburtsdaten von Angehörigen des ehemaligen Geheimagenten Werner Mauss genannt sind. Der Generalsekretär der CDU Rheinland-Pfalz, Patrick Schnieder, erklärte damals, die Partei halte »keine Informationen hinter dem Berg«, sondern wolle aufklären.

Transparenz sei gerade in komplexen und für die Öffentlichkeit bedeutsamen Angelegenheiten zu begrüßen, erklärte der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann. »Allerdings sind dabei die schutzwürdigen Interessen der etwaig betroffenen Personen zu berücksichtigen.« Dies gelte insbesondere, wenn Minderjährige betroffen seien.

Es habe »verschiedene Eingaben von dritter Seite in dieser Angelegenheit« gegeben, sagte Eiermann. Der Datenschutzbeauftragte habe die CDU in einem am Montag verschickten Schreiben bis Mitte Dezember um eine Stellungnahme gebeten. Dies sei die normale Verfahrensweise. Anschließend müsse rechtlich bewertet werden, welche weiteren Schritte einzuleiten seien.

Der Hintergrund: Von 1999 bis 2015 haben der CDU-Kreisverband Cochem-Zell und die CDU Rheinland-Pfalz 13 Spenden in Höhe von insgesamt rund 135 000 Euro erhalten, die nach Ansicht der Bundestagsverwaltung als illegal gelten, weil der wahre Spender nicht erkennbar war. Die CDU hätte demnach bei sechs von 13 Spenden misstrauisch werden müssen, da sie von Anwälten stammten, die den Namen einer Firma des ehemaligen Geheimagenten Werner Mauss oder einen Hinweis auf einen Mandanten angaben.

Das Parteiengesetz verbietet anonyme Spenden von mehr als 500 Euro. Für sechs der 13 Spenden von insgesamt 56 000 Euro wurde eine Strafzahlung in doppelter Höhe, also 112 000 Euro, fällig. Davon entfallen 93 000 Euro auf die CDU Cochem-Zell und 19 000 Euro auf den Landesverband. Die CDU Rheinland-Pfalz hat die Strafe für die Annahme illegaler Spenden nach eigenen Angaben bezahlt.

Schnieder kündigte an, der Landesverband werde die nun erbetene Stellungnahme abgeben. Die Partei habe die Dokumente weitergeben, um Transparenz zu schaffen. »Im Rahmen der Abwägung war aus unserer Sicht dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit der Vorrang einzuräumen.« SPD-Generalsekretär Daniel Stich sprach von einer »äußerst zweifelhafte Rechtsauffassung«. Der Vorgang zeige, dass die CDU in Rheinland-Pfalz »immer tiefer im Mauss-Sumpf« versinke. dpa/nd