Mit Justiz gegen rechts

Verbot der Nordischen Widerstandsbewegung in Finnland

  • Andreas Knudsen, Kopenhagen
  • Lesedauer: 2 Min.
Im September 2016 erregte ein Vorfall die finnische Öffentlichkeit, als ein bekannter Neonazi brutal einen jungen Antifaschisten auf offener Straße überfiel und zusammenschlug. Einige Tage später starb er an den Folgen seiner Verletzungen. Als Reaktion darauf demonstrierten 15 000 Finnen, unter anderem auch Ministerpräsident Juha Sipilä, gegen die Neonazis und insbesondere die Nordische Widerstandsbewegung. Damals wurde eine polizeiliche Ermittlung gegen die Bewegung eingeleitet, die nun zum Verbot der Bewegung führte.

Die Richter führten in der Urteilsbegründung an, dass die Nordische Widerstandsbewegung Hasspropaganda gegen Ausländer verbreitet und dabei zu Gewalt aufruft. Tatsächlich zeigen Untersuchungen, dass etwa die Hälfte der ungefähr 500 registrierten Mitglieder des finnischen Teiles der nordisch operierenden Bewegung für Gewaltdelikte verurteilt worden sind. Darüber hinaus wurde der Bewegung angelastet, dass sie dem Täter, der für die Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden war, einen Geldpreis zugesprochen hatte. Die Bewegung stritt die Geldübergabe nicht ab. Allerdings sei der Betrag lediglich eine finanzielle Hilfe für einen Mann gewesen, der eine schwierige Periode seines Lebens durchgemacht habe.

Die Nordische Widerstandsbewegung Finnlands ist ein Ableger der schwedischen Mutterorganisation und wurde 2008 durch drei Aktivisten der rechten Szene des Landes gegründet. Zunächst wurde sie von Schweden aus geleitet, hat sich inzwischen aber national organisiert, mit informellen Führern und in sogenannten Widerstandsnestern. Als Organisation existiert sie jedoch nicht, da sie nicht als solche registriert ist. Das Verbotsurteil wird damit begründet, dass die Tätigkeit der Bewegung deutlich gegen die guten Sitten und das Gesetzt verstößt und ihre Ziele nicht mit demokratischen Werten vereinbar seien. Das Sittlichkeitsgebot ist ein Teil des finnischen Organisationsgesetzes und nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auch auf Gruppen anwendbar, die nicht formell registriert sind. Das Urteil schafft damit juristische Präzedenz in Finnland.

Auch die Bewegung Pohjoinen Perinne (»Nordische Tradition«) wurde mit ihrer Online-Zeitung Magneettimedia und ihrem gesamten Internethandel verboten. Das Verbotsurteil ist das erste seiner Art seit den 1970er Jahren und wurde durch die zuständige Polizeibehörde eingeklagt. Es ist noch nicht rechtskräftig und unklar, ob die Nordische Widerstandsbewegung Berufung gegen das Urteil einlegen wird.

Für den finnischen Nationalfeiertag am Mittwoch, an dem das Land den 100. Jahrestag seiner Gründung feiert, ist in Helsinki eine Demonstration gegen das Urteil angemeldet worden. Formell ist es eine Gruppe Privatpersonen Anmelder der Demonstration, die sich Finnische Nationalsozialisten nennt.

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