nd-aktuell.de / 06.12.2017 / Kultur / Seite 13

Auf den Spuren eines Skandals

Eine Doppelausstellung in Bonn und Bern präsentiert den Forschungsstand zur Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt

Klaus Hammer
Was zunächst als größter Kunstskandal der Nachkriegsgeschichte angesehen wurde, fing ganz unspektakulär damit an, dass Cornelius Gurlitt, ein zurückgezogen in München und Salzburg lebender alter Mann, 2010 bei einer routinemäßigen Kontrolle des deutschen Grenzschutzes mit einer größeren Summe Schweizer Franken erwischt wurde. Eine wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung vom Staatsanwalt angeordnete Durchsuchung seiner Münchener Wohnung stellte eine riesige Kunstsammlung fest, die von seinem Vater Hildebrand Gurlitt, aber auch weiteren verstorbenen Familienmitgliedern, stammte.

Hildebrand Gurlitt hatte seit 1925 als Direktor des König-Albert-Museums in Zwickau durch Ausstellungen zeitgenössischer Kunst auf sich aufmerksam gemacht. 1930 auf Betreiben rechter Kräfte entlassen, geriet er, inzwischen Direktor des Hamburger Kunstvereins, erneut unter Druck. Er widmete sich nun dem Kunsthandel, nutzte die Situation in Nazi-Deutschland, dass jüdische Sammler ihren Besitz zu verkaufen gezwungen waren und dass jüdische Händler ab 1935 aus dem Gewerbe gedrängt wurden.

1938 bewarb er sich um die Erlaubnis, am Verkauf der sogenannten »Entarteten Kunst« teilzunehmen. Er stellte sich ganz in den Dienst des NS-Regimes und dessen Kulturpolitik. Als Chefeinkäufer für NS-Raubkunst, auch für ein »Führermuseum«, das Hitler in Linz an der Donau plante, war Gurlitt seit 1942 mit umfangreichen Befugnissen und fast unerschöpflichen Finanzmitteln ausgestattet. In Erfüllung des »Sonderauftrages Linz« kaufte er in Frankreich, Belgien und den Niederlanden Kunst für 9,8 Millionen Reichsmark zusammen.

In Paris entwickelte Gurlitt ein Netzwerk aus Händlern, Experten und Vermittlern und vermittelte 1941 bis 1944 mindestens 300 Kunstwerke an Hitlers »Sonderauftrag Linz«. Nach 1945 leugneten Gurlitt und seine Frau mehrfach den ehemaligen Besitzern, deren Erben und den Behörden gegenüber, »Raubkunst« zu besitzen. Sie fälschten auch Provenienzen. Gurlitt gab aber auch Bestände seiner Sammlung als Leihgaben an zahlreiche Ausstellungen weiter. In Fachkreisen und im internationalen Kunsthandel war also die Gurlitt-Sammlung sehr wohl bekannt, die nach dem Tod seiner Eltern von Cornelius Gurlitt in aller Stille verwahrt wurde, bis sie 2013 als »Schwabinger Kunstfund« in das grelle Licht der Öffentlichkeit geriet.

Noch vor seinem Tod 2014 hatte der damals 81-jährige Cornelius Gurlitt eingewilligt, dass der Bestand seiner Sammlung von der »Taskforce« zur Provenienzabklärung beforscht wird. Und er hatte sich bereit erklärt, erwiesene Raubkunst zu restituieren. In seinem Testament hatte er die Stiftung Kunstmuseum Bern als Alleinerbin eingesetzt. Bisher hat sich r nur bei sechs der 1566 Werke der Raubkunstverdacht bestätigt. In der Sammlung Gurlitt befand sich also weniger Raubkunst als vermutet. Die vom Raubkunstverdacht freigesprochenen Arbeiten gingen ans Kunstmuseum Bern, dem von Cornelius Gurlitt bestimmten Erben. Die anderen Werke werden weiter beforscht.

Eine Doppelausstellung mit dem Titel »Bestandsaufnahme Gurlitt« im Kunstmuseum Bern und in der Bundeskunsthalle Bonn soll dabei wesentliche Aufklärungsarbeit leisten. In Bern werden schwerpunktmäßig Werke gezeigt, deren Schöpfer die Nazis unter dem Verdikt »Entartete Kunst« aus ihren Museumsinventaren strichen. In Bonn geht es dagegen um den Aspekt des NS-Kunstraubes und dessen weitreichende Konsequenzen, zu denen auch die Geschäftspraktiken Hildebrand Gurlitts zählen.

Den Werken werden die Opferbiographien ebenso gegenübergestellt wie der historische Kontext und die Schicksale der verfolgten, meist jüdischen Künstler, Sammler und Kunsthändler, die sich dahinter verbergen. Anstelle der üblichen kleinen Labels mit dem Titel des Werkes finden sich übergroße Angaben zur Provenienz. In eigenen Sektionen wird in die historischen Hintergründe der »Entarteten Kunst« und der NS-Raubkunst eingeführt, in Vitrinen historische Dokumente wie der sogenannte »Führervorbehalt« oder Abrechnungslisten von Galerieverkäufen ausgelegt.

Diese Aufteilung des »Bestandes« reduziert die Kunstwerke zu Stellvertretern historischer Prämissen - sie stehen für Raubkunst. Die kunsthistorische Beurteilung zieht dagegen andere Trennlinien. Nur über eine wissenschaftliche Aufarbeitung aller Provenienzen sowie der Erwerbsumstände ist eine »Dekontaminierung« des Bestandes erreichbar und allein auf diesem Wege können die Werke als Kunst wahrgenommen werden.

Anhand von Werken aus unterschiedlichen Jahrhunderten werden die Handelstätigkeit Hildebrand Gurlitts wie auch die verbrecherischen Praktiken des NS-Regimes offengelegt. Höhepunkte des Kunstfundes Gurlitt bilden Werke der Moderne von Edouard Manet, Gustave Courbet, Auguste Rodin, Georges Seurat, Paul Signac, Claude Monet und Paul Cézanne. Cézannes »Montagne Sainte-Victoire« (1897), das wohl teuerste Bild des Gurlitt-Bestandes, glaubte man als Raubkunst aus dem besetzten Frankreich einordnen zu können, es ist aber von diesem Verdacht frei. Doch die Eigentumsverhältnisse sind ungeklärt. Erben Cézannes fordern jetzt die Rückgabe des Bildes.

Dagegen scheint Claude Monets »Waterloo Bridge vor grauem Himmel« (1903) noch belastet zu sein. Zu den Franzosen treten Papierarbeiten von Kirchner, Nolde, Pechstein, Schmidt-Rottluff, Rohlfs, Marc, Macke, Klee, Kandinsky, Otto Mueller, Dix und Grosz. Allein sieben Aquarelle von Macke hatte Gurlitt aus dem Beschlagnahmegut »Entartete Kunst« erworben, fünf sind noch in der Sammlung erhalten. Man geht mit einem beklemmenden Gefühl durch die Bonner Ausstellung. Wie kann sich Freude an den Bildern einstellen, wenn zugleich die Rekonstruktion der Praxis des NS-Kunstraubsystems dem Betrachter diese Freude verwehrt?

Mit der Eröffnung der Doppelausstellung ist Maurice-Philip Remys Buch »Der Fall Gurlitt« erschienen, in dem die Beschlagnahmung der Sammlung als Fehlentscheidung bezeichnet wird. Dass die Vorwürfe gegenüber Cornelius Gurlitt wegen Steuervergehens nicht haltbar, der Besitz der Bilder nicht illegal, wenn auch bei einigen moralisch fragwürdig war, und deren Erwerb nach deutschem Recht schon 2012 verjährt war, habe sich erst später herausgestellt.

Im Vergleich mit dem größten NS-Kunsträuber Hermann Göring, der etwa 1800 Bilder besessen habe, davon die Hälfte Raubkunst, sei Hildebrand Gurlitt, so Remy, harmlos gewesen. Aus seiner Tätigkeit für die Nazis als Verkäufer könne ihm kein Strick gedreht werden. Das von Remy herausgearbeitete Fehlverhalten von Justiz und Zoll ist das eine, die Freisprechung Hildebrand Gurlitts von aller Schuld das andere. Als Kunsthändler profitierte Gurlitt in finanzieller Hinsicht vom NS-System.

Zwar darf die Zwangslage, in der er sich aufgrund seiner jüdischen Herkunft großmütterlicherseits befand, nicht ignoriert werden. Die Verwertung »entarteter Kunst« mag ihm Schutz gegeben haben, zugleich war er in ein Abhängigkeitsverhältnis geraten. Gurlitt avancierte zu einem der wichtigsten Einkäufer für Hitlers geplantes, aber nie realisiertes »Führermuseum«. Das hat dem Kunsthändler Gurlitt ein großes Vermögen in die Taschen gespielt. Er unternahm auch nach 1945 alles, um die Herkunftserklärung der in seinem Besitz verbliebenen Werke zu verschleiern.

Was hat sich seit dem »Schwabinger Kunstfund« gezeigt? Mit der Fixierung auf die Täter der NS-Verbrechen, die tatsächlichen und vermeintlichen, ist man auch zu den Opfern und ihren Schicksalen übergegangen. Was aber der Gurlitt-Fall ausgelöst hat, das ist, dass die Museumsrecherche nun überall im Gange ist. Im Herbst 2018 soll die Doppelausstellung im Berliner Gropiusbau zu einer Schau zusammengeführt werden. Bis dahin werden neue Forschungsergebnisse mehr Licht in den Kunstfund Gurlitt gebracht haben.

»Bestandsaufnahme Gurlitt«: ›Entartete Kunst‹ - Beschlagnahmt und verkauft», bis 4. März im Kunstmuseum Bern und «Der NS-Kunstraub und die Folgen», bis 11. März in der Bundeskunsthalle Bonn