nd-aktuell.de / 07.12.2017 / Politik

Nächster Abschiebeflug erreicht Kabul

Hunderte protestierten am Frankfurter Flughafen gegen umstrittene Maßnahme / Anwälte der Betroffenen prüfen Klagen

Kabul. Eine weitere Gruppe von aus Deutschland abgeschobenen afghanischen Flüchtlingen ist am Donnerstag mit dem Flugzeug in Kabul eingetroffen. Die aus Frankfurt am Main kommende Maschine sei um kurz nach 8.00 Uhr (Ortszeit) gelandet, sagte der Repräsentant der Internationalen Organisation für Migration (IOM) am Flughafen, Schah Saman. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur vom Mittwochabend waren 27 Passagiere an Bord. Das ist die größte Gruppe seit dem zweiten Abschiebeflug im Januar, als 26 abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan zurückgebracht worden waren.

Zum ersten Mal sollen auch zwei sogenannte Gefährder an Bord sein – Menschen, denen die Behörden terroristische Taten zutrauen. Auf afghanischer Seite gab es aber keine besonderen Maßnahmen. »Hier ist niemand der Polizei übergeben worden«, sagte der Leiter der Beobachtungsgruppe im Flüchtlingsministerium, Faisurrahman Chadam. »Wir fertigen die Passagiere ab wie üblich. Sie gehen alle nach Hause.« Was den Gefährdern genau vorgeworfen wird, blieb unklar.

Nach einem massiven Bombenanschlag vor der deutschen Botschaft in Kabul im Mai hatten Bund und Länder Abschiebungen auf Straftäter, Gefährder und sogenannte Identitätstäuscher beschränkt. Die Abschiebungen sind umstritten[1], weil sich in Afghanistan der Konflikt zwischen Regierung und islamistischen Taliban drastisch verschärft. Es gibt mittlerweile landesweit Gefechte und Anschläge.

Auf der Liste der Abschiebekandidaten standen aber nach Auskunft von Flüchtlingsaktivisten und Anwälten mindestens drei junge Männer, die in keine der drei Kategorien gehörten, darunter ein junger Mann, der aus der Ausbildung in Bayern heraus abgeschoben werden sollte. Die Asylanwältin Myrsini Laaser beklagte Mittwochnacht Verfahrensfehler. Ein Eilantrag gegen die Abschiebung eines anderen Mandaten sei vom Verwaltungsgericht München schon abgelehnt worden, während sie noch dabei gewesen sei, Unterlagen dorthin zu faxen.

Der Großteil der Gruppe soll aus Bayern kommen, einer aus Hessen. Nach dpa-Erkenntnissen standen zunächst auch noch vier Männer aus Hamburg, vier aus Baden-Württemberg, einer aus Rheinland-Pfalz, einer aus Sachsen und möglicherweise einer aus Nordrhein-Westfalen auf der Liste. Nach vorliegenden Informationen sollte in Kabul geprüft werden, ob es Eilentscheidungen gegen die Abschiebungen gab - diese Passagiere würden dann zurückkehren.

Am Frankfurter Flughafen hatten am Abend rund 500 Aktivisten gegen die Maßnahme protestiert. Sie hielten Plakate mit der Aufschrift »Kein Mensch ist illegal« und riefen in Sprechchören »Um Europa keine Mauer, Bleiberecht für alle und auf Dauer«. Bereits zu Wochenbeginn gab es Proteste gegen Abschiebungen in mehreren deutschen Städten[2].

Es ist die achte Sammelabschiebung seit Dezember 2016. Mit den ersten sieben Flügen hatte die Bundesregierung nach offiziellen Angaben 128 zumeist junge Männer nach Afghanistan zurückfliegen lassen.

Berliner Linke gegen Abschiebung von »Gefährdern«

Die Berliner Linkspartei bekräftigt ihrerseits ihre skeptische Haltung zu Abschiebungen und schließt darin ausdrücklich auch sogenannte Gefährder ein. »Wer glaubt, Terrorismus und Verbrechen mit einer möglichst scharfen Abschiebungspolitik bekämpfen zu können, irrt«, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des LINKEN-Landesvorstandes.

»Um mehr Sicherheit zu schaffen, sind vielmehr eine intensive Präventionsarbeit sowie konsequente Strafverfolgung in Deutschland unerlässlich.« Der Rechtsstaat habe Instrumente, um gegen Personen, die Gewalt- oder andere Straftaten planen, vorzugehen - bis hin zur Anklage und Inhaftierung, wenn es konkrete Anhaltspunkte für geplante Straftaten gebe.

»Ohnehin hat der ganz überwiegende Teil der von der Polizei geführten so genannten Gefährder die deutsche Staatsangehörigkeit«, gab die LINKE zu Bedenken. »Hier kommt eine Abschiebung nicht in Frage.« Zudem dürfe in Gebiete, die von Krieg und Terror betroffen sind, niemand abgeschoben werden. »Denn Schutz vor Krieg und Terror ist ein Menschenrecht. Dies ist universell und gilt auch für (potenzielle) Straftäter*innen.« dpa/nd

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1072320.protest-gegen-abschiebungen-in-die-unsichersten-laender.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1072320.protest-gegen-abschiebungen-in-die-unsichersten-laender.html