Menschliches Leid verhindern

Forscher und Politiker diskutieren, wie Obdachlosigkeit verhindert werden kann

  • Rainer Balcerowiak
  • Lesedauer: 4 Min.

Die Obdach- und Wohnungslosigkeit hat in den vergangenen Jahren dramatische Ausmaße angenommen. Aufgrund der ungebremst steigenden Mieten in vielen Großstädten und Ballungsräumen sowie der wachsenden Einkommensarmut ist in den kommenden Jahren mit einer weiteren Zunahme zu rechnen. Viele Menschen sind durch drohenden Wohnungsverlust regelrecht paralysiert und kaum in der Lage, die komplizierten behördlichen und juristischen Prozeduren zu bewältigen. Briefe werden nicht geöffnet, dadurch Fristen verpasst. Irgendwann steht dann die fristlose Kündigung oder die Räumungsklage ins Haus.

Auf einer Fachtagung der Berliner Landesarmutskonferenz wurden vergangene Woche vor allem Strategien zur Prävention von Wohnungslosigkeit erörtert. Ein entsprechendes Konzept entwickelte bereits 1987 der Deutsche Städtetag, doch es wurde und wird bis heute nur in wenigen Städten umgesetzt. Eine dieser Ausnahmen ist Karlsruhe, wo seit 2007 alle Aspekte drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit in einer kommunalen Fachstelle gebündelt werden. Kernelement dieses Konzeptes sei die frühzeitige Intervention bei drohendem Wohnungsverlust, erläuterte der unter anderem für Soziales zuständige Bürgermeister Martin Lenz (SPD) die Arbeitsweise der Behörde. Die Fachstelle erhält alle Informationen über kündigungsrelevante Mietrückstände oder anstehende Räumungsklagen.

Daraufhin spreche man mit den Betroffenen und den Vermietern, organisiere im Bedarfsfall eine Mietschuldenübernahme durch Jobcenter oder Sozialämter zur Abwendung von Wohnungslosigkeit und kläre möglichen Betreuungsbedarf, erzählte Lenz. Denn »allein wegen Geld soll in Karlsruhe niemand wohnungslos werden«. Mit datenschutzrechtlichen Bedenken und gewissen Verwaltungsvorschriften müsse man aber »kreativ umgehen«, wenn man wirklich schnelle und zielgenaue Hilfe geben wolle. Auch müsse dieser Bereich komplett in kommunaler Trägerschaft belassen werden, da freie Träger nicht die entsprechenden Ressourcen und Durchgriffsrechte hätten.

Zur Arbeit der Fachstelle gehört ferner die kontinuierliche Akquise von Wohnraum bei privaten und kommunalen Vermietern, der dann direkt an Betroffene vergeben werden kann. Die Zahl von Zwangsräumungen und Einweisungen in Obdachlosenunterkünfte konnte auf diese Weise »signifikant gesenkt werden«, so Lenz. Das koste natürlich Geld, aber »jedes eigenständige Wohnen ist billiger als eine Unterbringung«, betonte Lenz. So koste die Unterbringung einer dreiköpfigen Familie in einer Pension rund 22 000 Euro pro Jahr. Forcierter Neubau im unteren Preissegment sei ebenfalls notwendig, aber man könne »der akuten Wohnungsnot nicht hinterherbauen« und dürfe auch die alten Fehler wie »Billigwohnungen in Großsiedlungen« nicht wiederholen, warnte der Kommunalpolitiker.

Doch in den meisten Teilen Deutschlands wird nicht so viel gegen Wohnungslosigkeit getan. Im Gegenteil: Der Soziologe Volker Busch-Geertsema von der Bremer Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS) sieht in Deutschland »erhebliche Defizite« bei der Prävention von Wohnungslosigkeit. Zwar gebe es einen im europäischen Vergleich recht umfangreichen Mieterschutz, doch der sei in den letzten Jahren zunehmend ausgehöhlt worden. So könne eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden zwar durch Zahlung innerhalb von zwei Monaten abgewendet werden, eine gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung führe in vielen Fällen dann aber trotzdem zum Wohnungsverlust. Da gebe es »dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf«.

Auch die Sozialgesetzgebung bietet Busch-Geertsema zufolge zwar genügend Möglichkeiten für die Abwendung von Wohnungslosigkeit, »wenn sie denn umgesetzt würde«. Es fehle jedoch eine »Kultur der Mediation« zur Schlichtung von Konflikten, wie sie beispielsweise in skandinavischen Ländern weit verbreitet sei. Außerdem setzten viele Kommunen ihren Schwerpunkt auf die mehr oder weniger notdürftige Unterbringung von Wohnungslosen, statt auf die Schaffung geschützter Wohnungssegmente. Wenn Prävention nicht greife, bräuchten von Kündigungen und Räumungen Betroffene in erster Linie »schnell eine neue Wohnung«, um auf dieser Basis eventuell notwendige Betreuungsbedarfe zu realisieren. Unabdingbar für dieses »Housing First« genannte Konzept seien aber auch ein regulierter Mietwohnungsmarkt und bedarfsgerechter Neubau für alle Bevölkerungsschichten.

Keine Alternative sieht der Wissenschaftler in der von fast allen Parteien geforderten Ausweitung der Eigentumsförderung für »Normalverdiener« als vermeintlichen »Schutz vor Wohnungsverlusten«. Denn die Wohnungen gehörten bis zur endgültigen Abzahlung des Kredits den Banken, und in manchen europäischen Ländern mit hoher Eigentumsquote gebe es viele Wohnungsverluste durch Zwangsversteigerungen. In Irland kaufe der Staat in solchen Fällen mittlerweile Eigentumswohnungen auf, um sie dann an die alten Besitzer zu vermieten.

Nahezu erbost reagierte Busch-Geertsema auf den Einwand eines Berliner Bezirksreferenten für Wohnungslosigkeit, der die »mangelnde Kooperationsbereitschaft« und »fehlende Eigeninitiative der Klienten« beklagte. Diese seien »nicht fähig, eigenverantwortlich zu wohnen«. Das möge in Einzelfällen zutreffen, aber das Sozialgesetzbuch sehe explizit den Schutz und die Unterstützung von Menschen vor, die ihre Notlage nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen können, »und sie werden dafür bezahlt, das auch umzusetzen«, entgegnete Busch-Geertsema. Es gehe schließlich schlicht darum, »viel menschliches Leid zu verhindern«.

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