nd-aktuell.de / 11.12.2017 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Business first, Gerichtsbarkeit second

Beim Wirtschaftsabkommen zwischen EU und Japan wurden die kontroversen privaten Schiedsgerichte ausgespart

Felix Lill

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Japans Premierminister Shinzo Abe schwärmten am Freitag fast im selben Wortlaut, als die EU und Japan nach vier Jahren Verhandlungen einen Schlussstrich unter ihr angestrebtes Handelsabkommen[1] zogen. Mit einem »starken Signal an die Welt« strecke man jetzt »die Fahne des freien und fairen Handels in die Luft«, hieß es von beiden. 600 Millionen Menschen und ein Drittel der Weltwirtschaft sind direkt von dem Abkommen betroffen. Zölle auf Autos, Landwirtschaftsprodukte sowie weitere Güter werden fallen und öffentliche Ausschreibungen werden unter größerer Konkurrenz gemacht. Die EU-Kommission geht von 400.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen und einer Steigerung der jährlichen Wirtschaftskraft um 0,8 Prozent aus.

Zuletzt wurden die Gespräche unter großer Eile geführt, nachdem anderswo auf der Welt Abschottung statt Öffnung in Mode gekommen ist. US-Präsident Donald Trump brach Verhandlungen für ein groß angelegtes transpazifisches Abkommen zwischen elf Ländern ab sowie entsprechende Sondierungen mit der EU. Angesichts dessen und des britischen EU-Ausstiegs feiern sich die EU und Japan nun als Anführer des Fortschritts. Ihre Offenheit wollten die Verhandlungspartner derart schnell unter Beweis stellen, so dass einiges Wichtige über Bord gefallen ist. Obwohl sie sich weitgehend hinter verschlossenen Türen trafen, einigten sie sich bei den schwierigen Themen, diese erstmal zu ignorieren.

Der heikelste Punkt, der aus dem Abkommen ausgeklammert und fortan separat verhandelt werden soll, betrifft die Gerichtsbarkeit. Wie die Umweltschutzorganisation Greenpeace im Sommer mit geleakten Dokumenten zeigte, könnten private Schiedsgerichte für den Schutz von Investoren eingerichtet werden. Damit dürften Unternehmen die öffentliche Justiz umgehen, um ihre Interessen gegen Staaten zu verhandeln. Während das Handelsabkommen nun Anfang 2019 in Kraft treten soll, wird über dessen juristisches Fundament noch weiter gesprochen.

Als die Europäische Union mit den USA und Kanada die Freihandelsabkommen TTIP und CETA verhandelte, war das Konzept solcher privaten Schiedsgerichte[2] der umstrittenste Punkt. Im CETA-Deal mit Kanada einigte man sich deshalb nach großem öffentlichen Widerstand auf einen permanenten, öffentlichen Gerichtshof. Dies sei jetzt der Standard, prahlte man in Europa dann vor der eigenen Öffentlichkeit. Und in der Tat: Auch Vietnam stimmte bereits für so eine permanente, öffentliche Gerichtsbarkeit mit Europa - Singapur und Mexiko sollen bald folgen.

Doch warum wehrt sich Japan dagegen, dass auch Unternehmen den Weg über die ordentlichen Gerichte gehen sollen wie alle anderen Kläger auch? Keisuke Iida, Professor an der Universität Tokio und Experte für Freihandelsabkommen, verweist auf die Gewohnheit: »Japan hat mit allen Partnerländern die ad hoc-Regelung, dass in Streitfällen ein Gericht einberufen wird. Einen permanenten Gerichtshof für solche Fälle, wie es der EU vorschwebt, gab es hier noch nie.« Außerdem sei so etwas noch nie nötig gewesen. »Im Freihandelsabkommen zwischen den USA und Kanada gibt es häufig Streitfälle, in denen private Schiedsgerichte genutzt werden. Aber mir ist kein Fall bekannt, in dem ein japanisches Unternehmen geklagt hätte. Japanische Betriebe klagen eigentlich nicht«, sagt Iida. So war Keisuke Iida auch eher überrascht, als er zum ersten Mal von den Vorstellungen Europas in dieser Sache hörte.

Überraschung herrschte anfangs auch unter Experten aus Europa. Franz Waldenberger, Direktor des Deutschen Instituts für Japanstudien in Tokio, hätte von der japanischen Seite eine den europäischen Vorstellungen nähere Linie erwartet. »Mit privaten Schiedsgerichten grenzt man immer die Souveränität des Landes ein. So eine Konstruktion öffnet Lobbyismus Tür und Tor«, erklärt der Ökonom. Zudem würde die Frage der Gerichtsbarkeit wohl keinen großen Unterschied für die Effektivität des Handelsabkommens machen. Je genauer ein Vertrag verhandelt sei, desto weniger Spielraum bleibe für Streitigkeiten.

Allerdings erwartet Waldenberger, dass sich die Parteien auf die europäische Position einigen werden. »Die Verhandlungspositionen sind leicht asymmetrisch. Japan will das Abkommen derzeit wohl etwas dringender als Europa«, meint Waldenberger mit Verweis auf die Lage von Premier Shinzo Abe, der seiner Bevölkerung seit Längerem einen Wirtschaftsboom verspricht. Dann bleibt vor allem die Frage, wie sehr Europa auf die Standards pochen will, die es sich selbst gesetzt hat.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1072718.jefta-abkommen-eu-und-japan-einigen-sich-auf-freihandelspakt.html?sstr=JEFTA
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1056423.rueckkehr-der-schiedsgerichte.html?sstr=JEFTA