nd-aktuell.de / 13.12.2017 / Ratgeber / Seite 21

Man kann schnell ins Fettnäpfchen treten

Fragen & Antworten zu den Tücken einer betrieblichen Weihnachtsfeier

Muss ich als Arbeitnehmer überhaupt oder sogar unbedingt zu einer betrieblichen Weihnachtsfeier gehen?

Experten sagen meist Ja. Denn das Fernbleiben ohne wichtigen Grund könnte von den Kollegen als Desinteresse an einem harmonischen Betriebsklima ausgelegt werden. Wer an der Weihnachtsfeier nicht teilnimmt, gilt womöglich als arrogant und läuft Gefahr, sich zum Außenseiter zu machen. Eine arbeitsrechtliche Verpflichtung gibt es aber nicht.

Wie viel Alkohol ist zulässig?

Grundsätzlich gilt: Weniger ist mehr, denn es gibt auch einen Tag danach, der meist ein Arbeitstag ist. Und: Wer sich auf der Feier weinselig verplappert, kann sich schnell zum Gespött der Kollegen machen. War es doch zu viel, gilt die Devise: kein Klatsch, sondern Diskretion.

Kann ich mich leger kleiden?

Im Prinzip sollten Mitarbeiter so gekleidet sein wie sie es auch sonst im Büro sind, vielleicht sogar ein bisschen festlicher. Der Deutsche Knigge-Rat empfiehlt folgenden Dresscode: »Dezent und gepflegt statt aufreizend, schrill und bunt.«

Welche Themen sollten eigentlich tabu sein?

Ärger am Arbeitsplatz und Beschwerden über Kollegen sollten zu Hause bleiben. Auch Nörgeleien über eine vielleicht weniger opulente Firmenfeier haben dort nichts verloren. Gespräche über betriebliche Angelegenheiten sollten generell die Ausnahme bleiben, vor allem, wenn Partner, Kunden oder Lieferanten dabei sind, weil diese sich sonst langweilen. Wer mit dem Chef plaudert, sollte in diesem geselligen und launigen Rahmen keinesfalls etwa eine Chance sehen, ihn nach einer möglichen Gehaltserhöhung zu befragen.

Darf ich meinen Vorgesetzten duzen?

Bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier geht es um die richtige Mischung aus Distanz und Nähe. Plumpe Vertraulichkeiten und alkoholgeschwängerte Duzangebote sind auch hier fehl am Platz. Bietet der Chef das Du an, sollte der Mitarbeiter dies allerdings annehmen. Nach Knigge steht dem Vorgesetzten das Anbieten auch zu. Ist sich der Mitarbeiter am nächsten Tag aber nicht mehr sicher, ob der Chef sich noch an das Duzangebot erinnert, heißt es abwarten. Besser ist es daher, ihn dann vorsichtshalber in der dritten Person anzureden - etwa in der Form: »Sollte man heute nicht ...«

Bin ich auf der Weihnachtsfeier versichert?

Wer sich auf einer Betriebsfeier oder dem Weg dorthin zum Beispiel das Bein bricht, ist gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass es sich um eine offizielle Weihnachtsfeier handelt und der Chef eingeladen hat. Aber Achtung: Alkoholkonsum gefährdet den Versicherungsschutz. Wer allerdings nach zu viel Glühwein, Bier oder Schnaps auf dem Heimweg stürzt oder einen Unfall mit dem Auto baut, kann nicht auf Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bauen. Auch mitfeiernde Partner oder Ex-Mitarbeiter haben keinen gesetzlichen Versicherungsschutz. Dies gilt auch für Angestellte, die auf dem Rückweg noch irgendwo einen Absacker zu sich nehmen. AFP/nd