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  • Rechtsextremismus in Schweden

Der »Lasermann« und die ermordete Garderobenfrau

25 Jahre nach der Tat steht mit John Ausonius nun ein schwedischer Rechtsextremist vor Gericht

  • Joel Schmidt, Frankfurt am Main
  • Lesedauer: 3 Min.

Am Landgericht Frankfurt am Main wird ein 25 Jahre alter Mordfall verhandelt, bei dem sich als mutmaßlicher Täter der verurteilte schwedische Rechtsextremist John Ausonius verantworten muss.

In der Nacht auf den 23. Februar 1992 wird die Frankfurter Jüdin Blanka Zmigrod auf dem Heimweg von ihrer Arbeit in der Innenstadt mit einem Kopfschuss ermordet. Zwar konnte der Täter unerkannt und mit der Handtasche des Opfers im Gepäck auf einem Fahrrad entkommen, doch im Zuge der Ermittlungen stellte sich bald heraus, dass es nur wenige Tage vor der Tat zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Mordopfer und dem Angeklagten gekommen war. Dieser beschuldigte die 68-jährige Garderobenfrau, ihm bei einem Restaurantbesuch in der Frankfurter Innenstadt ein elektronisches Notizbuch entwendet zu haben, wie Zeugen des Vorfalls damals gegenüber der Polizei berichteten.

Was zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war, ist die Tatsache, dass es sich bei Ausonius um den sogenannten Lasermann handelte, der in den frühen 90er Jahren für eine rassistische Anschlagsserie auf elf MigrantInnen in Stockholm und Uppsala verantwortlich gewesen ist, bei der eines der Opfer verstarb, zehn weitere teils schwer verletzt wurden. Aufgrund der Verwendung eines Gewehrs mit Laser-Zielvorrichtung bei seinen ersten Anschlägen bezeichnete ihn die schwedische Presse damals als den »Lasermannen«.

Unmittelbar nach der Ermordung Zmigrods verließ Ausonius, der sich zu diesem Zeitpunkt auf der Flucht vor den schwedischen Behörden befand, mit einem gefälschten Pass ausgestattet Frankfurt in Richtung Südafrika. Nur wenige Monate später kehrte er nach Schweden zurück, wo er schließlich bei einem missglückten Banküberfall im Sommer 1992 festgenommen und zwei Jahre später, aufgrund der ihm nachgewiesenen Anschlagsserie, zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde.

Dass der Mord an Zmigrod nun überhaupt noch einmal aufgerollt wird, hängt mit Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) zusammen, das nach der Selbstenttarnung des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) damit begonnen hatte, nach Parallelen und möglichen Vorbildern für die rassistische Mordserie des Trio zu suchen. Dabei stießen die ErmittlerInnen auch auf den heute 64-jährigen Ausonius. Denn im Umfeld des berüchtigten Neonazinetzwerks »Blood & Honour« wurde im Jahr 2000 ein Strategiepapier veröffentlicht, in dem die Taten und das Vorgehen Ausonius’ nicht nur verherrlicht, sondern geradezu als gelungenes Beispiel für das Konzept des sogenannten führerlosen Widerstandes bezeichnet und erläutert wurden. Unter dem Titel »Field Manual« wurde dabei das konkrete Vorgehen, von der Eigenfinanzierung durch Banküberfalle, der Flucht mit dem Fahrrad sowie der Nutzung von Mietfahrzeugen bis hin zum Leben unter falschen Identitäten beschrieben. Und da scheinbar selbst dem Bundesamt für Verfassungsschutz diese deutlichen Parallelen zum Vorgehen des NSU, deren Mordserie ebenfalls im Jahr 2000 begann, nicht verborgen blieben, wurde Ausonius zunächst im Sommer vergangenen Jahres von deutschen ErmittlerInnen in Schweden verhört und wenig später dessen Auslieferung in die Bundesrepublik beantragt.

Zwar ließ sich nach bisherigem Ermittlungsstand, wie einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag vom 12. Juni 2017 zu entnehmen ist, der Verdacht, Ausonius Taten könnten eine Art Blaupause für das Vorgehen des NSU gewesen sein und dieser durch das »Blood & Honour«-Netzwerk davon erfahren haben, bisher nicht erhärten. Dennoch muss sich der Schwede, der bei früheren Vernehmungen sowohl besagten Streit mit der Garderobenfrau als auch den Besitz der damaligen Tatwaffe eingeräumt hatte, nun vor dem Frankfurter Landgericht für den möglichen Mord aus Habgier an Zmigrod verantworten. Pflichtverteidiger Joachim Bremer forderte zu Prozessbeginn die Einstellung des Verfahrens, da es scheinbar keine neuen Indizien für die Schuld seines Mandanten gebe. Der in Untersuchungshaft sitzende Ausonius selbst machte vor Gericht zunächst keine weitere Aussage zu dem Fall, betonte jedoch, dass er hoffe, »nicht als Sündenbock in diesem Indizienprozess herhalten zu müssen«.

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