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Gesetzgeber durfte Rente kürzen

Karlsruhe nimmt Beschwerden von DDR-Funktionären nicht an

Karlsruhe. Die Kappung von Renten hochrangiger Funktionsträger der DDR verstößt nicht gegen die Verfassung. Beschwerden dagegen nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an, wie aus zwei am Mittwoch veröffentlichten Beschlüssen vom 9. November hervorgeht. Kläger sind ein ehemaliger stellvertretender Minister und die Witwe eines dem Generalstaatsanwalt beigeordneten Staatsanwalts. Na...

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